Nümbrecht – Der Ratsbürgerentscheid in Nümbrecht zu dem möglichen Bau von Windkraftanlagen wurde im Vorfeld vielfach debattiert, die Umsetzung beispielsweise von der WGHL-Fraktion kritisiert. Kurz nach der Abstimmung erreichte die Meldung unsere Redaktion, dass der Oberbergische Kreis den Entscheid aufgrund Formulierungsschwierigkeiten rechtlich möglicherweise für ungültig hält.
Kritik am Ratsbürgerentscheid
Die Gemeinde Nümbrecht zitierte die Beanstandung des Kreises: „Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass der Ratsbeschluss vom 22.09.2022 betreffend die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides voraussichtlich rechtswidrig ist. Im Ergebnis soll nämlich lediglich eine Grundsatzentscheidung herbeigeführt werden, welche einer allgemeinen Meinungskundgabe gleicht. Gefragt wird nämlich lediglich, ob die Bürgerinnen und Bürger mit der Errichtung von Windkraftanlagen durch die Gemeindewerke Nümbrecht „einverstanden“ sind. Eine abschließende Entscheidung, die nach der Rechtsprechung erforderlich ist, wird durch eine derartige Abstimmungsfrage nicht herbeigeführt.“
Hierauf meldeten sich überregionale Verbände wie „Mehr Demokratie e.V.“ und auch Parteien zu Wort, die forderten, dem Abstimmungsergebnis und somit dem ausgedrückten Willen der Einwohner Nümbrechts zu folgen. Das Ergebnis selbst wurde vorerst zurückgehalten, um eine Aufklärung frei von ideologischen Motiven zu ermöglichen. Da nun eine Lösung gefunden werden konnte, veröffentlichte das Rathaus eine entsprechende Meldung.
Lösung und Ergebnisse
„Nach der unverständlichen und rechtlich auch nicht nachvollziehbaren Beanstandung durch den Landrat des Oberbergischen Kreises hat der Rat am 23.02.2023 beschlossen, dass aus dem Ratsbürgerentscheid ein „Bürgerschaftsvotum nach den Regularien eines Ratsbürgerentscheides“ wird. So konnte der Bürgermeister noch in der Ratssitzung das Ergebnis verkünden!
Von den 14.340 Abstimmberechtigten haben 8.076 Bürgerinnen und Bürger Ihre Stimme abgegeben. Das entspricht einer Beteiligung von 56,31 %. Zum Vergleich: Bei der letzten Kommunalwahl betrug die Wahlbeteiligung 52,30 % und bei der letzten Landtagswahl 55,53 % in Nümbrecht.
Bürgermeister Hilko Redenius: „Die Beteiligung alleine schon, ist ein starkes Statement der Nümbrechterinnen und Nümbrechter! Das Ergebnis zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger in dieser wichtigen Frage mitbestimmen wollten.“
Nach der Auszählung verblieben 7.631 gültige Stimmen (=100 %). Die Fragestellung:
„Sind Sie damit einverstanden, dass die Gemeindewerke Nümbrecht GmbH (GWN) Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Nümbrecht zur Eigenversorgung der Bürger und Bürgerinnen sowie der Nümbrechter Gewerbebetriebe errichten?“
wurde von den Nümbrechterinnen und Nümbrechtern mit
6.183 Stimmen JA (81,02 %) und
1.448 Stimmen NEIN (18,98 %)
beantwortet.
Das Ergebnis spricht für sich! Bürgermeister Hilko Redenius: „Da kann man nur sagen: Die Bürgerschaft hat gesprochen! Das ist ein eindeutiges Ergebnis, und somit ein Auftrag ohne Wenn und Aber an den Rat.“
Der Rat, hat fast einstimmig (bei einer Gegenstimme) das Votum der Bürgerschaft übernommen und direkt hiernach folgenden Beschluss gefasst:
Der Rat übernimmt das Grundsatzvotum der Bürgerinnen und Bürger. Entsprechend des Votums der Bürgerschaft werden die GWN beauftragt, mit der Prüfung zur Errichtung von Windkraftanlagen zu beginnen. Bei einem positiven Ergebnis sollen die GWN Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet errichten.
Die Aufsichtsratsmitglieder der GWN GmbH werden angewiesen, den mehrheitlichen Willen der Bürgerinnen und Bürger umzusetzen, dass die Gemeindewerke Nümbrecht GmbH (GWN) Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Nümbrecht zur Eigenversorgung der Bürger und Bürgerinnen sowie der Nümbrechter Gewerbebetriebe errichten. Eine Errichtung von Windkraftanlagen soll dabei nur erfolgen, wenn die vorgelagerten notwendigen Untersuchungen (Abstandserfordernisse, Umweltverträglichkeit, Tierschutz, etc.) und Wirtschaftlichkeitsberechnungen zur Errichtung von Windkraftanlagen ein positives Ergebnis aufweisen.
Den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gewerbetreibenden soll dabei die Möglichkeit eröffnet werden, sich an der Errichtung von Windkraftanlagen finanziell zu beteiligen.
Trotz der durch den Oberbergischen Kreis verursachten „Verwirrungen“ hat der Rat souverän das Verfahren zu Ende gebracht. Das Bürgerschaftsvotum ist per Beschluss umgesetzt! Nun werden die Gemeindewerke Nümbrecht (GWN) mit der Prüfung beginnen.“
Quelle: Gemeinde Nümbrecht
Autorin: Amei Schüttler