NümbrechtPolitik in Oberberg

Ratsbürgerentscheid in Nümbrecht

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Nümbrecht – Am heutigen Dienstag (24.01.2023) startet der Nümbrechter Ratsbürgerentscheid zum Bau von Windkraftanlagen. Die Abstimmung wird als reine Briefwahl durchgeführt und endet am 14. Februar. Der Fachverband Mehr Demokratie begrüßt, dass die Bürger zusammen mit der Abstimmungsbenachrichtigung auch direkt die Briefwahlunterlagen sowie das Abstimmungsheft erhalten. „Grundsätzlich sollten Wahlen und Abstimmungen so einfach und bürgerfreundlich wie möglich gestaltet werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass sich auch viele Menschen daran beteiligen. Nümbrecht geht hier mit gutem Beispiel voran!“, so Achim Wölfel, NRW-Landesgeschäftsführer Mehr Demokratie in Köln.

Die Beteiligung spiele bei Bürgerbegehren eine wichtige Rolle. Anders als bei Wahlen gilt bei Bürgerentscheiden ein Zustimmungsquorum. Das bedeutet, dass zusätzlich zur einfachen Mehrheit auch ein bestimmter Prozentsatz aller Abstimmungsberechtigten für einen Bürgerentscheid stimmen muss, damit dieser gültig ist. In Nümbrecht liegt das Zustimmungsquorum bei 20 Prozent der Abstimmungsberechtigten. Rund 40 Prozent aller Bürgerentscheide in NRW scheitern an dieser Hürde. Mehr Demokratie plädiert für eine Abschaffung des Zustimmungsquorums, da es politische Verhältnisse verdrehen könne und es so durchaus vorkomme, dass sich am Ende diejenigen durchsetzen würden, die einer Abstimmung fernbleiben.

Der Ratsbürgerentscheid in Nümbrecht wurde Ende September 2022 mit großer Mehrheit im Gemeinderat beschlossen. Die Abstimmungsfrage lautet „Sind Sie damit einverstanden, dass die Gemeindewerke Nümbrecht GmbH (GWN) Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Nümbrecht zur Eigenversorgung der Bürger und Bürgerinnen sowie der Nümbrechter Gewerbebetriebe errichten?“. Es ist der erste Bürgerentscheid in der Gemeinde Nümbrecht. Ein Bürgerbegehren zum Erhalt der Sophie-Scholl-Realschule wurde im Jahr 2012 für unzulässig erklärt.

Ob ein Bürgerentscheid als Brief- oder Urnenabstimmung durchgeführt wird und wie die Abstimmung gestaltet ist, ist jeder Kommune selbst überlassen und wird in der jeweiligen Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden festgehalten. Mitte Dezember aktualisierte Nümbrecht seine Satzung, sodass Bürgerentscheide weiterhin als reine Briefwahl durchgeführt werden, alle Abstimmungsberechtigten die Briefwahlunterlagen aber nicht mehr extra beantragen müssen. Das Abstimmungsheft, in dem die unterschiedlichen Positionen der Ratsfraktionen und des Bürgermeisters zur Abstimmungsfrage abgebildet sind, wird weiterhin ebenfalls automatisch verschickt.

Auch in anderen Kommunen in NRW wurde im letzten Jahr die einstufige Briefwahl bei Bürgerentscheiden eingeführt, so im Kreis Düren und in der Stadt Herten. Im Kreis Düren lag die Abstimmungsbeteiligung beim Bürgerentscheid zur Umbenennung des Kreises bei rund 56 Prozent, was für einen Bürgerentscheid deutlich über der durchschnittlichen Beteiligung von rund 32 Prozent liegt. Der nächste Bürgerentscheid in Herten findet im Zeitraum vom 6. Februar bis 6. März statt, die Bürger stimmen über den Neubau eines Feuerwehrhauses ab.

Quelle: Mehr Demokratie e.V. NRW

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