Oberbergischer Kreis – Vor Beginn der neuen Badesaison, auch in Haushalten mit eigenem kleinem Schwimmbecken, informiert der Oberbergische Kreis über den sachgemäßen Umgang mit Schwimmbad Abwasser. Gerade im Corona-Jahr 2021 ist der Aufenthalt im Freien, und dann im eigenen Pool als Abwechslung besonders willkommen. Häufig steht zuvor eine Grundreinigung an. Dabei wird das alte Wasser abgelassen und eine Filterrückspülung durchgeführt.
Hier droht eine massive Gefahr für die Umwelt, wenn die entstehenden Abwässer nicht ordnungsgemäß in die Schmutzwasserkanalisation geleitet werden, sondern auf direktem Weg in Bäche, Flüsse oder Teiche gelangen, oder – bei sogenannter Trenn-Entwässerung – über die Straßenentwässerung bzw. Regenwasserkanäle in die erwähnten Gewässer fließen. Die im Badebetrieb verwendeten Chemikalien, insbesondere Chlor-Präparate, sind für die meisten Wasserlebewesen tödlich.
Immer wieder werden deshalb Mitarbeitende des Umweltamtes des Oberbergischen Kreis zu Fällen von Fischsterben gerufen, bei denen der Verdacht besteht, dass ein unsachgemäßer Umgang mit Schwimmbad Abwasser die Ursache dafür ist. Doch nicht nur Fische sterben daran, auch eine Vielzahl anderer Wasserorganismen geht zugrunde. So ist die betroffene Wasserstrecke auf einige Zeit biologisch tot. Werden die Verursacher ermittelt, droht ein Strafverfahren, da solch ein Fehlverhalten eine unerlaubte Gewässerbenutzung gemäß Wasserhaushaltsgesetz darstellt. Dies ist zu vermeiden, indem die Schwimmbadabwässer sachgemäß und unter Berücksichtigung der jeweiligen kommunalen Abwassersatzung entsorgt werden. Nähere Auskunft erteilt das Umweltamt des Oberbergischen Kreises.
Quelle: OBK