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Kreisgesundheitsamt informiert über Bleigrenzwert im Trinkwasser

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Oberbergischer Kreis – Das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises weist darauf hin, dass ab Dezember 2013 ein Grenzwert für Blei im Trinkwasser von 0,01 mg/l gilt. Bei Wasserleitungen aus Blei kann dieser Wert in der Regel nicht eingehalten werden. Bleileitungen müssen deshalb ausgetauscht werden.

Wasserversorger und Vermieter, die ihre Hausanschlussleitungen und Hausinstallationen aus Blei nicht bis zum 1. Dezember 2013 vollständig ausgewechselt haben, müssen die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher schriftlich oder per Aushang über noch vorhandene Bleileitungen informieren. Diese Informationspflicht gilt unabhängig von der Bleikonzentration im Trinkwasser.

Blei kann zu Beeinträchtigungen des blutbildenden Systems und des zentralen Nervensystems führen. Besonders empfindlich reagiert das Nervensystem von Ungeborenen, Säuglingen und Kleinkindern auf Blei. Die gesundheitlichen Schäden können sich in einer verminderten Intelligenzentwicklung und der Störung der Feinmotorik äußern. Auch Schwangere sind besonders gefährdet, weil sie Blei auf das Ungeborene übertragen.

Der Grenzwert für Blei im Trinkwasser war seit Inkrafttreten der Trinkwasserverordnung 2001 innerhalb von 10 Jahren stufenweise abgesenkt worden. Hauseigentümern wurde damit ausreichend Zeit einzgeräumt, noch vorhandene Bleileitungen auszutauschen. Bleirohre wurden vor 1970 in Gebäuden verbaut.

Informationen dazu erhalten Sie auf den Internetseiten des Oberbergischen Kreises www.obk.de und beim Kreisgesundheitsamt unter Telefon: 02261 88-5301 und 02261 8-5326.

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