Oberbergischer Kreis – Die aktuelle Corona-Schutzverordnung NRW sieht einige Lockerungen in Nordrhein-Westfalen vor. In manchen Fällen ist ein negatives Schnelltest-Ergebnis erforderlich, um ein Angebot wahrnehmen zu dürfen, so zum Beispiel für Kosmetikbehandlungen. Zudem haben laut der aktuellen Coronavirus-Testverordnung des Bundes asymptomatische Personen einmal pro Woche Anspruch auf die kostenfreie Testung mittels Schnelltest (POC-Antigen-Test).
Kurzfristig umfangreiche Schnelltest-Angebote zu schaffen, ist in Nordrhein-Westfalen Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte. Das Land Nordrhein-Westfalen hat heute Morgen die sogenannte Corona-Teststruktur-Verordnung veröffentlicht. Hierin sind Rahmenbedingungen für den Aufbau der entsprechenden Teststrukturen geregelt.
Der Oberbergische Kreis arbeitete in den vergangenen Tagen mit Hochdruck an einer raschen Bereitstellung eines flächendeckenden Testangebots im Kreisgebiet. Die Kreisverwaltung setzt auf dezentrale und vielfältige Angebote in allen Kommunen und steht dazu mit medizinischen Einrichtungen, Apotheken und privaten Anbietern im Austausch. Nach der heutigen Sitzung des Krisenstabs berichtet Landrat Jochen Hagt: „Die Bereitschaft zur Unterstützung ist erfreulicherweise groß. Insbesondere freut mich, dass viele Apothekerinnen und Apotheker ihre Unterstützung zugesagt haben und das, obwohl sie sich bereits maßgeblich an der Aufbereitung der Impfstoffe im Impfzentrum beteiligen.“
Bisher haben 22 Apotheken aus allen oberbergischen Städten und Gemeinden im Rahmen der Gespräche ihr Interesse bekundet. Ebenso wollen sich einige Kliniken und ein Unternehmer mit Testbussen beteiligen. Weitere Gespräche mit interessierten Anbietern laufen. Die ersten Anträge für die Beauftragung als Teststelle sind heute bereits bei der Kreisverwaltung eingegangen. „Beauftragte Anbieter erhalten eine sogenannte Teststellennummer, um ihre Leistung abrechnen zu können“, sagt Landrat Jochen Hagt. Die Abrechnung der Kosten der Tests und der Testdurchführung erfolgt durch die Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Kosten trägt der Bund.
Technische Lösung zur Terminvereinbarung wird angestrebt
„Ich bin zuversichtlich, dass ab Montag, den 15.03.2021, die ersten Teststellen ein Angebot unterbreiten können und viele weitere Angebote folgen werden“, sagt Landrat Jochen Hagt. Die Kreisverwaltung veröffentliche vorher unter www.obk.de/teststellen eine Auflistung der zugelassenen Teststellen und näheren Angaben zum Ablauf vor Ort, wie z.B. einer vorherigen Terminvereinbarung. Die Liste wird fortlaufend ergänzt werden. Nur die genannten Teststellen sind im Oberbergischen Kreis zur kostenfreien Testung im Rahmen der wöchentlichen kostenfreien Bürgertestung mittels Schnelltest beauftragt und berechtigt.
Der Oberbergische Kreis arbeitet derzeit an einer kreisweiten technischen Lösung, um die Terminierung und Durchführung der Schnelltestung in den Teststellen einheitlich abwickeln zu können. Eine landeseinheitliche Lösung gibt es aktuell nicht. „Bei positivem Schnelltest muss das Ergebnis mit einem zusätzlichen PCR-Test abgesichert werden. Mir ist wichtig, dass die Anbindung an das Gesundheitsamt funktioniert und das Amt zuverlässig Kenntnis über positive Ergebnisse erhält“, sagt Landrat Jochen Hagt.
Weitere Schnelltest-Anbieter können Antrag stellen
Weitere Anbieter, die als Teststelle im Kreisgebiet autorisiert werden möchten, können ihren Antrag bis zum 19. März 2021 per E-Mail an poct-meldung@obk.de an den Oberbergischen Kreis richten. Die vom Ministerium festgelegten Mindestanforderungen müssen erfüllt werden.
Quelle: OBK