Oberbergischer Kreis – Kontaktbeschränkung gilt weiterhin auch für den privaten Bereich.
Die Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises tritt heute (26.01.2021) in Kraft.
Die zusätzlichen Corona-Schutzmaßnahmen, die der Oberbergische Kreis mit seiner Allgemeinverfügung vom 10.01.2021 für das Kreisgebiet festgelegt hat, galten bis gestern (25.01.2021). Der Krisenstab des Oberbergischen Kreises beriet gestern Nachmittag über eine eventuelle Fortführung der Maßnahmen. „Wir sind zur Entscheidung gelangt, die Kontaktbeschränkung für den privaten Bereich weiter aufrechtzuerhalten“, gibt Landrat Jochen Hagt nach der Sitzung bekannt. Die Entscheidung wurde in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein Westfalen getroffen.
Die Corona-Schutzverordnung sieht vor, dass Treffen nur zwischen Angehörigen eines Hausstandes sowie einer weiteren Person zulässig sind. Diese Regelung für den öffentlichen Raum gilt im Oberbergischen Kreis weiterhin auch für den privaten Bereich. Ausnahmen werden in der Allgemeinverfügung unter www.obk.de/corona-av beschrieben. Die Allgemeinverfügung tritt heute (26.01.2021) in Kraft tritt und mit Ablauf des 01.02.2021 außer Kraft.
Die Corona-Schutzverordnung NRW in der ab dem 25.01.2021 gültigen Fassung sieht vor, dass auch Kreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tages-Inzidenz von weniger als 200 weitere Schutzmaßnahmen prüfen, wenn nach Einschätzung der zuständigen Behörden ohne solche Maßnahmen ein Absinken der Inzidenz unter 50 bis zum 14. Februar 2021 nicht zu erwarten ist. „Zum jetzigen Zeitpunkt gehe ich davon aus, dass dieses Ziel im Oberbergischen Kreis nicht ohne weitere Kontaktreduzierungen erreicht werden kann. Auch vor dem Hintergrund der nachgewiesenen Virus-Mutante H69/V70 im Kreisgebiet sollten die Kontakte auf das absolut notwendige Minimum heruntergeschraubt werden“, sagt Landrat Jochen Hagt.
„Die Neuinfektionen im Oberbergischen Kreis sind nach wie vor in großen Teilen auf den privaten Bereich zurückzuführen“, sagt Kaija Elvermann, Leiterin des Gesundheitsamtes. Sie macht deshalb klar, was jetzt besonders wichtig ist: „Ein Haushalt darf sich mit einer weiteren Person treffen. Das sollte dann aber immer dieselbe Person sein und nicht jeden Tag eine andere Person.“ Die Kontaktkette und damit auch die mögliche Infektionskette werde sonst mit jedem Kontakt länger.
Das Präsenz-Verbot von Veranstaltungen zur Religionsausübung gilt ab heute (26.01.2021) nicht mehr. Die Corona-Schutzverordnung gibt in ihrer aktuellen Fassung strengere Rahmenbedingungen für die Durchführung der Veranstaltungen vor.
Die durch den Oberbergischen Kreis angeordnete FFP2-Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen wird nicht erneuert, da diese Regelung inzwischen durch bundesweit geltende Vorgaben abgedeckt wird.
Die Ausgangssperre zwischen 22:00 Uhr und 5:00 Uhr wird nicht verlängert.
Unter www.obk.de/corona-faq beantwortet der Oberbergische Kreis häufig gestellte Fragen zu den bestehenden Maßnahmen.
Virus-Mutante in 14 Fällen nachgewiesen
Wie berichtet, führte der Oberbergische Kreis eine proaktive Stichproben Untersuchung auf Virus-Mutanten im Oberbergischen Kreis durch. Es wurden 100 Proben aus dem gesamten Kreisgebiet zur Typisierung an die Virologie der Uniklinik Köln übersandt. Zwischenzeitlich liegen alle Ergebnisse der Probenauswertung vor. „Bei 14 der 100 Proben wurde eine Mutante nachgewiesen. Nach weitergehenden Untersuchungen meldete die Virologie zurück, dass es sich in allen Fällen um die Mutante H69/V70 handelt“, berichtet Landrat Jochen Hagt nach der heutigen Sitzung des Krisenstabs. Die bestätigten Fälle weisen einen Bezug zu den nachfolgenden oberbergischen Kommunen auf: Bergneustadt, Marienheide, Morsbach, Reichshof, Nümbrecht und Waldbröl.
H69/V70 bezeichnet eine Mutante des Coronavirus SARS CoV-2, bei der eine doppelte Deletion („Löschung“) im Gen des Spikeproteins vorliegt. „Diese Deletion kann in vielen, ganz verschiedenen, Virusstämmen weltweit nachgewiesen werden. Sie wurde unter anderem in Dänemark auf einer Nerz-Farm gefunden“, berichtet Kaija Elvermann, Leiterin des Gesundheitsamtes des Oberbergischen Kreises. Die Virologie habe rückgespiegelt, dass die Deletion 69/70 mit einer erhöhten Infektiösität einhergehen könne, da sie zu einem bevorzugten Andocken an menschliche Zellen führen kann. Anders als ursprünglich durch die Virologie mitgeteilt, handele es sich bei der nachgewiesenen Mutante im Oberbergischen Kreis nicht um eine besonders infektiöse Unterkategorie der britischen Virusmutante. „Die Virologie hat uns nunmehr mitgeteilt, dass bei der britischen Variante B 1.1.7. neben dem Vorliegen der Deletion 69/70 noch weitere Deletionen notwendig sind“, sagt Kaija Elvermann.
Auch zukünftig führt der Oberbergische Kreis in enger Zusammenarbeit mit der Virologie der Uniklinik Köln Untersuchungen auf Virus-Mutanten im Oberbergischen Kreis durch.
Quelle: OBK