Kommunale Gesundheitskonferenz begrüßt aber die Notdienstreform der Kassenärzte
Oberbergischer Kreis. Die Kommunale Gesundheitskonferenz diskutierte in ihrer Sitzung am 06.12.2017 u.a. die Notdienstreform im Oberbergischen Kreis. Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung erläuterten wie die aktuelle Lösung zustande kam. Die 2015 beschlossene Reform hat in der Region zu erheblichem Unmut geführt, weil die Versorgung der Bevölkerung außerhalb der Sprechstunden gefährdet war und dies zu einer weiteren Verlagerung in die Krankenhausambulanzen und den Rettungsdienst geführt hätte. Die in Oberberg nun gefundene Lösung war laut KV Oberberg vom Rahmen her vorgegeben. Sie hat daher innerhalb des Rahmens versucht möglichst gerecht den Kreis in die Regionen Nord, Süd und Mitte aufzuteilen, so dass die Belastung mit Notdiensten in etwa ausgeglichen wird. Leider finden sich außer den Kinderärzten kaum noch regionale Fachärzte, die bereit sind persönlich am Notdienst teilzunehmen. Wie im Bereich der Allgemeinmedizin wird auch der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst von Patienten und Patientinnen außerhalb des Oberbergischen Kreises in Anspruch genommen. Es handelt sich dabei um teilweise noch schlechter versorgte Nachbarkommunen wie Halver, Kierspe, Meinerzhagen, Drolshagen in Westfalen, Friesenhagen, Windeck im Süden und Kürten und Wermelskirchen im Westen.
Die Gesundheitskonferenz nahm die Ausführungen insgesamt positiv auf. Neben dem eingerichteten Fahrdienst zu den angegebenen Zeiten wird zusätzlich ein Sitzdienst in den 3 Krankenhäusern in Wipperfürth, Gummersbach und Waldbröl vorgehalten. Die Überlegung perspektivisch die beiden zentralen Rufnummern für den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116117) und den Rettungsdienst (112) in einer Leitstelle zu konzentrieren fand Zustimmung der Gesundheitskonferenz. Die Weiterentwicklung der bisher nebeneinander vorgehaltenen Einrichtungen sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Krankenhausambulanzen könnte dann zu einer besseren Patientensteuerung führen.
Besorgniserregend ist die Situation im Kinderärztlichen Bereitschaftsdienst. Die Vertreterin
der Kassenärztlichen Vereinigung Oberberg berichtete von der aktuell noch guten Versorgung außerhalb der Sprechstunden, zeigte aber auch auf, dass die Zahl der Dienste mit 28 bis 32 Notdiensten erheblich höher liegt als in anderen Regionen oder im Bereich der anderen niedergelassenen Ärzte. Sollte die Zahl der Kinderärzte in Oberberg weiter schrumpfen, ist dieses Angebot akut gefährdet. Dies wiederum würde die Kapazitäten der Kinderklinik dann überfordern. In diesem Zusammenhang berichtet die KV, dass die Region Oberberg auf dem Papier mit 148% überversorgt sei. So droht der KV-Sitz eines kürzlich verstorbenen Kinderarztes kurzfristig eingezogen zu werden. Die Gesundheitskonferenz will das so nicht hinnehmen und bietet der KV ihre Unterstützung an, wenn die Chancen den Sitz in Oberberg zu behalten, dadurch verbessert werden.
Hintergrundinformationen:
Die Aufgaben und Ziele
„Die Gesundheitskonferenz berät Fragen der gesundheitlichen Versorgung auf örtlicher Ebene mit dem Ziel der Koordination und gibt bei Bedarf Empfehlungen“, so steht es im Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW. Damit steht ein Instrument zur Verfügung, das unter Beteiligung der Handelnden vor Ort maßgeschneiderte Lösungen entwickeln und umsetzen kann. Die kommunale Gesundheitskonferenz des Oberbergischen Kreises besteht seit Mitte des Jahres 2000.
Die Akteure
Der Gesundheitskonferenz des Oberbergischen Kreises gehören Vertreter der Ärzte, Zahnärzte und Apotheker, die Beauftragten der Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen, Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulante Versorgungseinrichtungen an. Freie Wohlfahrtsverbände, Selbsthilfegruppen, die Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge und des Patientenschutzes sind genauso vertreten wie Repräsentanten der Kommunalpolitik. Die Gesundheitskonferenz des Oberbergischen Kreises umfasst ca. 30 stimmberechtigte Mitglieder sowie eine Vielzahl beratender Mitglieder. Die Sitzungen der Gesundheitskonferenz sind öffentlich.
Quelle: OBK