KommunenPolitik in Oberberg

Hochwasserkatastrophe: 1 Mio. Euro Soforthilfe für oberbergische Kommunen

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Oberbergischer Kreis – Dem Oberbergischen Kreis wurden nach Gesprächen zwischen Landrat und Vertretern der Landesregierung Fördermittel in Höhe von 1 Mio. Euro bewilligt. Die Landeszuwendung wird durch den Oberbergischen Kreis an die von der Unwetterkatastrophe betroffenen oberbergischen Städte und Gemeinden kurzfristig ausgezahlt. „Die Kommunen haben in einer ersten Kostenschätzung gemeldet, welche nennenswerten unwetterbedingten Schäden reguliert werden sollen. Auf Basis dieser Rückmeldungen wurden Anteile gebildet. Entsprechend werden die Fördermittel kurzfristig an die Kommunen ausgezahlt. Die entstandenen Kosten können dadurch größtenteils kompensiert werden“, erklärt Kreisdirektor und Kreiskämmerer Klaus Grootens.

Die Mittel können z. B. für die kurzfristige Instandsetzung von zerstörten Infrastrukturen in den Bereichen Energieversorgung, Wasser / Abwasser, Telekommunikation, Verkehr, Gesundheit und Bildung oder für die Räumung und Reinigung der von der Unwetterkatastrophe betroffenen Gebiete eingesetzt werden.

Die Kommunen Bergneustadt, Morsbach, Nümbrecht, Reichshof, Wiehl und Waldbröl haben dem Oberbergischen Kreis keinen Bedarf gemeldet. Die Soforthilfe verteilt sich wie folgt auf die übrigen oberbergischen Kommunen:

2021-07-29-Soforthilfe
Quelle: OBK
2021-07-29-Soforthilfe
Quelle: OBK

Unter anderem Sofortinstandsetzungen von beschädigten Brücken und ausgespülten Wegen an Wupper, Hönnige und Gaulbach. Reparaturen an Fahrzeugen, Geräten und Beschaffung von neuer Einsatzkleidung für die Freiwillige Feuerwehr.

Soforthilfe für die Bürgerinnen und Bürger

Das Land NRW stellt auch eine Soforthilfe für von der Unwetterkatastrophe betroffene Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Angehörigen freier Berufe sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe bereit. Die Soforthilfe ermöglicht eine erste finanzielle Überbrückung, um eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder bei der Beschaffung von Haushaltsgegenständen finanziell zu bewältigen. So setzt sich z. B. die Soforthilfe für betroffene Bürgerinnen und Bürger aus einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt und 500 Euro für jede weitere Person aus dem Haushalt zusammen. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt.

Quelle: OBK

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