Bei der Grundreinigung von privaten Schwimmbecken ist Vorsicht geboten. Gelangen die Abwässer auf direktem Weg in Bäche oder Teiche, droht eine massive Gefahr für die Umwelt, warnt das Kreisumweltamt.
Oberbergischer Kreis – Nach dem Winter ist vor der Badesaison – nicht nur in Freibädern oder an den erlaubten Bereichen an Oberbergs Talsperren, sondern auch in privaten Schwimmbecken und Pools. Häufig wird zuvor eine Grundreinigung durchgeführt: das alte Wasser wird abgelassen und eine Filterrückspülung vorgenommen. Dabei wird der Filter so lange mit Wasser gereinigt, bis der Schmutz komplett ausgespült ist.
Doch das Umweltamt des Oberbergischen Kreises warnt: Bei der Entsorgung der Abwässer ist Vorsicht geboten. „Gelangen diese auf direktem Weg in Bäche oder Teiche, anstatt ordnungsgemäß in die Schmutzwasserkanalisation geleitet zu werden, droht eine massive Gefahr für die Umwelt“, sagt Umweltdezernent Dr. Christian Dickschen. So auch wenn Abwässer über die Straßenentwässerung in Oberflächengewässer fließen.
Denn die im Badebetrieb verwendeten Chemikalien, insbesondere Chlor-Präparate, seien für die meisten Wasserlebewesen tödlich. Nicht nur Fische können daran sterben, auch andere Wasserorganismen gehen ein. „Wird der Verursacher in solchen Fällen ermittelt, droht ein Bußgeld wegen unerlaubter Gewässerbenutzung“, betont Dickschen.
Vermieden werden kann das freilich, indem die Schwimmbadabwässer sachgemäß und unter Berücksichtigung der jeweiligen kommunalen Abwassersatzung entsorgt werden. Wer sich unsicher ist oder Fragen hat, kann sich gerne an das Kreisumweltamt wenden unter Telefon 02261 882500.