Oberbergischer Kreis – Im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsverfahrens stellten Landrat Jochen Hagt und Kreisdirektor Klaus Grootens heute den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der kreisangehörigen Kommunen die Eckpunkte des Entwurfes des Doppelhaushaltes 2021/2022 in einer Videokonferenz vor. Die Kommunen haben nunmehr Gelegenheit, sich zu den Eckpunkten des Entwurfes zu äußern, bevor dieser im Januar 2021 den politischen Gremien des Kreises vorgestellt wird.
Landrat Hagt weist darauf hin, dass die Bekämpfung und die Folgen der Corona-Pandemie im Jahr 2020 beim Oberbergischen Kreis zu erheblichen Mehraufwendungen und Einnahmeausfällen geführt haben. Auch der Haushalt 2021/2022 sei im besonderen Lichte der Corona-Pandemie zu sehen.
Bund und Land haben zur Abmilderung der finanziellen Folgen der Pandemie umfangreiche Hilfsprogramme und Rettungsschirme sowohl für die Wirtschaft und Bevölkerung als auch für die öffentliche Hand aufgelegt. Parallel hierzu wurden mit dem NKF-COVID-19- Isolierungsgesetz-NRW Sonderregelungen für die Aufstellung des Jahresabschlusses 2020 und die Haushaltssatzung 2021 getroffen.
Kreisdirektor Klaus Grootens ergänzt, dass sich die Kreisverwaltung der finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auch auf die kreisangehörigen Kommunen bewusst sei. Gerade deshalb wurden „Stellschrauben“, die der Gesetzgeber im Rahmen der Sonderreglungen eingeräumt hat, zu Gunsten der Kommunen gestellt. Daneben hat Kreisdirektor Klaus Grootens darauf hingewiesen, dass sich der Kreishaushalt 2021/2022 noch in der Aufstellung befinde und insbesondere konkrete Daten zu den Gewerbesteuerausgleichszahlungen an die Kommunen sowie die Höhe der angekündigten Zuwendungen aus dem „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ noch nicht vorliegen, so dass sich bis zur Einbringung des Haushalts noch Veränderungen ergeben könnten.
Die Kommunen haben nun bis zum 28.12.2020 Zeit, zum Kreishaushalt Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen der Kommunen werden den politischen Gremien gemeinsam mit der Einbringung des Haushaltsentwurfs vorgelegt. Im Anschluss starten die Haushaltsberatungen in den Fraktionen und Fachausschüssen. Die Verabschiedung des Kreishaushalts soll in der Kreistagssitzung am 25.03.2021 erfolgen.
Wesentliche Eckpunkte des aktuellen Entwurfes (Stand 09.12.2020):
Die Hebesätze der allg. Kreisumlage erhöhen sich von 2020 nach 2021 von 37,7882 % auf 38,8985 % und in 2022 auf 39,7515 %. In der Finanzplanung wird bis 2025 ein anschließender Rückgang auf Werte unterhalb der Werte von 2020 erwartet. Insgesamt liegen die Hebesätze der allg. Kreisumlage noch deutlich unter den Werten von 2011 bis 2018.
Die Hebesätze der Jugendamtsumlage erhöhen sich von 2020 nach 2021 von 27,9027 % auf 28,0487 % und in 2022 auf 29,3097 %. In den Folgejahren wird auch hier ein Rückgang erwartet.
Quelle: OBK