Oberbergischer Kreis – Wie berichtet, hat der Oberbergische Kreis eine Allgemeinverfügung zur Feststellung des Erreichens der Gefährdungsstufe 1 gemäß § 15a CoronaSchVO für das Gebiet des Oberbergischen Kreises veröffentlicht. Außerdem wurden die angekündigten Allgemeinverfügungen zur Quarantäneanordnung für betroffene Kontaktpersonen von laborbestätigten Coronavirus-Fällen mit Bezug zum Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium (Wiehl) und einem Übergangsheim in Engelskirchen veröffentlicht.
Darüber hinaus wurden zwei weitere Allgemeinverfügungen für Einrichtungen im Oberbergischen Kreis veröffentlicht. Sie betreffen die Freie Waldorfschule Oberberg (Gummersbach) sowie die Evangelische Kindertagesstätte Wassertropfen in Waldbröl. Es gibt jeweils einen laborbestätigten Coronavirus-Fall mit Bezug zur Freien Waldorfschule Oberberg und der Evangelischen Kindertagesstätte Wassertropfen in Waldbröl. Für die Kontaktpersonen wird mittels der Allgemeinverfügungen Quarantäne angeordnet.
Coronavirus in der Freien Waldorfschule Oberberg
Die Allgemeinverfügung des OBK besagt, dass sich die Schülerinnen und Schüler der Klasse 3H, die am 8. oder 9. Oktober an dem Präsenzunterricht teilgenommen haben, bis einschließlich dem 23. Oktober in Quarantäne begeben müssen. Des Weiteren heißt es in der Verfügung, sie seien „verpflichtet, sich einer ärztlichen Beobachtung durch das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises zu unterziehen“. Andernfalls wird die Quarantäne bis auf den 2. November ausgeweitet.
Während der Quarantäne muss auf die typischen Symptome des Coronavirus geachtet werden: Kopfschmerzen, Halsentzündungen, Grippesymptome usw. Außerdem muss zwei mal täglich Fieber gemessen werden. Verantwortlich für die Einhaltung sind die Sorgeberechtigten der Schüler und Schülerinnen. Bei Verstößen droht ein Zwangsgeld von bis zu 2.500€. Die Verfügung gilt ab sofort.
Der Oberbergische Kreis hat zudem eine Begründung für die Verfügung veröffentlicht. Die gesamte Verfügung samt Begründung ist hier online einsehbar.
Verfügung für die Evangelische Kindertagesstätte Wassertropfen
Diese Verfügung betrifft die „Pfützengruppe“ der KiTa. Auch die Kinder dieser Gruppe müssen sich bis einschließlich dem 23. Oktober in Quarantäne begeben, samt ärztlicher Beobachtung durch das Gesundheitsamt, Beobachtung der typischen Coronavirus-Symptome durch die Sorgeberechtigten und Zwangsgeld von 2.500€ bei Nicht-Einhaltung. Die Verfügung samt Begründung ist hier online einsehbar.
Quelle: OBK