Oberberg – Ab Donnerstag (10.06.2021) gelten in Oberberg nach Angaben des Oberbergischen Kreises die Vorgaben der in der Corona-Schutzverordnung NRW vorgesehenen Inzidenz-Stufe 2 (50-35,1). Damit verbunden sind weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen, die näher auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW beschrieben sind.
Zu den gelockerten Maßnahmen gehören zum Beispiel:
- Treffen im öffentlichen Raum: Ohne Begrenzung für Angehörige aus drei Haushalten oder Zehn Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten
- Präsenzunterricht mit negativem Test und ohne Mindestabstände, sofern ein Sitzplan mit festen Sitzplätzen vorhanden ist
- Gruppenangebote für Kinder- und Jugendarbeit: Innen mit bis zu 20 und außen mit bis zu 30 Personen und mit negativem Test möglich
- Verschiedene Kultureinrichtungen dürfen unter unterschiedlichen Voraussetzungen öffnen
- Verschiedene Lockerungen im Bereich Sport mit Differenzierung zwischen Innen und Außen und Kontaktfrei und Kontaktlos
- Öffnung aller Bäder, Saunen usw. mit negativen Tests und Personenbegrenzung
- Einzelhandel (sofern er nicht zur Grundversorgung zählt): Kundenbegrenzung reduziert sich auf eine Person pro 10 qm
- Tagungen und Kongresse: Außen und innen mit bis zu 500 Teilnehmern mit negativen Tests
- Private Veranstaltungen: Außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen mit negativen Tests
- Gastronomie: Außengastronomie ohne Tests, Innengastronomie mit negativem Test und Platzpflicht
Genauer können Sie die Lockerung der Maßnahmen bei den unterschiedlichen Inzidenzstufen hier nachlesen.
Die gelockerten Maßnahmen der Stufe 2 gelten bei einem Inzidenzwert zwischen 50 und 35,1 im Kreis. Sollte die Inzidenz über 50 steigen, gilt Stufe 3 – sollte sie fünf Tage in Folge unter 35,1 liegen, gilt Stufe 1. Nach Angaben des OBK werden Sonn- und Feiertage nicht in die „fünf Tage in Folge“ einbezogen.
Quelle: OBK / Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW