Oberbergischer Kreis – Der Krisenstab des Oberbergischen Kreises hat nach Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Staatskanzlei NRW entschieden, die bestehenden Kontaktbeschränkungen bis zum 14.02.2021 zu verlängern. Im Oberbergischen Kreis dürfen sich daher auch weiterhin im öffentlichen und privaten Raum nur Personen eines Hausstandes und eine weitere Person treffen. Die Kontaktbeschränkung, die die Coronavirus-Schutzverordnung NRW für den öffentlichen Raum vorgibt, wird im Oberbergischen Kreis also auch weiterhin auf den privaten Raum ausgeweitet.
„Die sog. 7-Tages-Inzidenz im Oberbergischen Kreis pendelt derzeit um einen Wert von etwa 100. Die Kontakte der Menschen auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren, ist nach wie vor erforderlich, um Neuansteckungen zu verhindern und das Ziel einer 7-Tages-Inzidenz von 50 und darunter zu erreichen“, sagt Landrat Jochen Hagt. Die weitere Entwicklung bleibe insoweit zu beobachten.
Weitere Einschränkungen bei Gottesdiensten
Für Gottesdienste und andere Versammlungen zur Religionsausübung ist die Anzahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf 1 Person pro 10 Quadratmeter der für die Teilnehmenden zur Verfügung stehen Fläche sowie auf maximal 100 Personen insgesamt begrenzt. Die Dauer der Gottesdienste darf 45 Minuten nicht überschreiten. „Im Übrigen ergeben sich weitere Regelungen zu Mindestabständen, zur Kontaktdatenerfassung, zu einer Maskenpflicht und zum Verzicht auf Gemeindegesang unmittelbar aus der Coronaschutzverordnung“ so Landrat Jochen Hagt.
Schutzmaßnahmen bei gemeinsamer Nutzung von Fahrzeugen
Bei einer gemeinsamen Nutzung von Fahrzeugen durch Personen aus verschiedenen Hausständen besteht die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske. Ausnahmen ergeben sich für Kinder unter 14 Jahren. Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, sind von der Verpflichtung ausgenommen. Das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen und auf Verlangen vorzulegen.
Coronavirus-Testungen und Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen
Personen, die in vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe tätig sind oder werden, sind (weiterhin) entsprechend des jeweiligen Testkonzeptes der Einrichtungen regelmäßig auf den Coronavirus-Erreger zu testen. In diesen Einrichtungen gilt zudem von nun an eine grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder einer dieser vergleichbaren Maske.
Impfzentrum startet am heutigen Montag, 08.02.2021 wie geplant / Zutritt jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Das Impfzentrum des Oberbergischen Kreises nimmt am Montag wie geplant seinen Betrieb auf. In den ersten Tagen werden von 14:00 bis 20:00 Uhr bis zu 180 Impfdosen täglich verimpft. Ab Mittwoch (10.02.2021) rechnet der Oberbergische Kreis mit zusätzlichen Dosen des Impfstoff AstraZeneca. Impfungen können von über 80jährigen Seniorinnen und Senioren nur nach vorheriger Terminvereinbarung über die Kassenärztliche Vereinigung (Telefon-Hotline 116117 oder über das Online-Portal www.116117.de der Kassenärztlichen Vereinigung) in Anspruch genommen werden.
Coronavirus und Karneval
Die Polizei und die Ordnungsämter werden die Einhaltung der geltenden Regelungen insbesondere über Karneval verstärkt kontrollieren.
Die Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises vom 05.02.2021 ist zunächst bis zum Ablauf des 14.02.2021 befristet und über die Homepage des Kreises einsehbar (www.obk.de/corona-av).
Quelle: OBK