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27.05.2021: Ab morgen: Weitere Lockerungen durch geänderte Corona-Schutzverordnung

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Oberbergischer Kreis 27.05.2021: Ab morgen: Weitere Lockerungen durch geänderte Corona-Schutzverordnung. Der Oberbergische Kreis informiert darüber, welche Corona-Regelungen ab morgen (28.05.2021) im Kreisgebiet gelten.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Corona-Schutzverordnung überarbeitet. Die neue Fassung wurde gestern veröffentlicht und greift ab morgen (28.05.2021). Sie sieht neue Regelungen für drei festgelegte Inzidenzstufen vor:

  • Stufe 1 Inzidenz ≤ 35
  • Stufe 2: Inzidenz 50-35,1
  • Stufe 3: Inzidenz 100-50,1.

Wie bereits berichtet, greift die bundeseinheitliche Corona-Notbremse im Oberbergischen Kreis ab morgen nicht mehr, weil die 7-Tage-Inzidenz nachhaltig unter dem darin festgelegten Inzidenz Schwellenwert von 100 liegt. Stattdessen gelten ab morgen die Vorgaben der Corona-Schutzverordnung NRW und der darin neu vorgesehene Stufe 3 (7-Tage-Inzidenz 100 – 50,1).

Zusätzlich greifen im Oberbergischen Kreis noch bis zum 31.05.2021 verschärfte Regelungen für einzelne Bereiche, die mit einer Allgemeinverfügung festgelegt worden sind (siehe Pressemitteilung vom 21.05.2021). Vor dem Hintergrund der stark gesunkenen 7-Tage-Inzidenz entscheidet der Krisenstab des Oberbergischen Kreises heute am späten Nachmittag darüber, ob die Allgemeinverfügung wie vorgesehen bis zum 31.05.2021 fortbesteht oder vorzeitig aufgehoben wird. Der Oberbergische Kreis wird nach der heutigen Sitzung des Krisenstabs über die Entscheidung berichten.

Folgende Regelungen der Corona-Schutzverordnung NRW (Stufe 3: 7-Tage-Inzidenz 100 – 50,1) gelten ab dem 28.05.2021 im Oberbergischen Kreis:

2021-05-27-Schutzverordnung
Quelle: OBK
2021-05-27-Schutzverordnung-1
Quelle: OBK
2021-05-27-Schutzverordnung-2
Quelle: OBK

Sollte die 7-Tage-Inzidenz weiterhin sinken und an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter die nächste Inzidenzstufe (Stufe 2: Inzidenz 50-35,1) sinken, sind weitere Lockerungen möglich. Das Land stellt dies dann mit einer Allgemeinverfügung fest und gibt bekannt, dass ab dem übernächsten Tag die jeweils geltende Maßnahme wieder außer Kraft tritt. Das Land NRW informiert über die möglichen Lockerungen in einer Pressemitteilung vom 26.05.2021.

Sollte die 7-Tage-Inzidenz für den Oberbergischen Kreis wieder an drei aufeinanderfolgenden Werkagen einen der im Rahmen der bundeseinheitlichen Regelung vorgesehen Schwellenwerte von 100, 150 oder 165 überschreiten, greift wieder die Bundes-Notbremse. Das Land stellt dies dann mit einer Allgemeinverfügung fest und gibt bekannt, dass ab dem übernächsten Tag die jeweils geltende Maßnahme wieder außer Kraft tritt.

Präsenzunterricht an Schulen ab dem 31.05.2021:

Ab Montag, 31.05. 2021, kehren grundsätzlich alle Schulen aller Schulformen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurück. Die 7-Tage-Inzidenz für den Oberbergischen Kreis liegt weiterhin unter dem Schwellenwert von 100. Auch im Oberbergischen Kreis beginnt deshalb ab dem 31.05.2021 wieder der Präsenzunterricht. Bis dahin findet Wechselunterricht statt.

Im Präsenzunterricht in Klassen- oder Kursstärke ist das Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz im Unterricht weiterhin verpflichtend. Zudem müssen sich Schüler*innen sowie alle an der Schule Beschäftigten zwei Mal pro Woche einem Antigen-Schnelltest oder in Grundschulen, Förderschulen und einem Teil der Schulen mit Primarstufe einem Lolli-Test unterziehen.

Weitere Informationen:

Regelbetrieb in der Kindertagesbetreuung ab dem 07.06.2021:

Das Land Nordrhein-Westfalen informierte gestern darüber, dass die Kindertagesbetreuung in Nordrhein- Westfalen ab dem 07.06.2021 landesweit in den Regelbetrieb zurückkehrt. Alle Kinder haben dann wieder einen uneingeschränkten Betreuungsanspruch im vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang, pädagogische Konzepte können vollumfänglich umgesetzt werden. Die verbindliche Gruppentrennung ist aufgehoben. Es gelten weiterhin die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen der Coronabetreuungsverordnung. Der Schritt zurück zum Regelbetrieb soll laut Land NRW weiter von einem umfangreichen Testangebot begleitet werden. Weitere Informationen zum Regelbetrieb: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/mit-neuen-regelungen-der-coronaschutzverordnung-zeigt-die-landesregierung-klare.

Bis zum Wiederbeginn des Regelbetriebs am 07.06.2021 findet im Oberbergischen Kreis weiterhin ein eingeschränkten Regebetrieb statt. Im eingeschränkten Regelbetrieb können wieder alle Kinder die entsprechenden Betreuungsangebote wahrnehmen. In der KiTa ist dabei wieder eine strikte Trennung der Gruppen und eine Reduzierung der wöchentlichen Betreuungszeit um zehn Stunden vorgesehen. Weitere Informationen zum eingeschränkten Regelbetrieb: https://www.mkffi.nrw/corona-aktuelle-informationen-fuer-eltern.

Welche Regelungen gelten derzeit?

Auf www.obk.de/faq erhalten Sie einen Kurzüberblick über die aktuell noch geltenden Regelungen im Oberbergischen Kreis. Unter www.obk.de/corona-ampel können Sie sich zudem über die aktuell gültigen Regelungen informieren, die sich aufgrund folgender Vorgaben ergeben:

  • Bundeseinheitliche Corona-Notbremse (entfällt im Oberbergischen Kreis ab dem 28.05.2021)
  • Corona-Schutzverordnung NRW
  • Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises zur Anordnung weiterer Schutzmaßnahmen

Quelle: OBK

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