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18 neue Coronavirus-Fälle – Weitere Allgemeinverfügung erlassen

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Oberberg – Seit gestern (19.03.2020) gibt es 18 neue bestätigte SARS-CoV-2-Fälle im Oberbergischen Kreis. Das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises ermittelt die Kontaktpersonen und informiert sie über die notwendigen individuellen Verhaltensmaßnahmen. Insgesamt gibt es im Oberbergischen Kreis 69 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus. In allen Fällen hat das Gesundheitsamt eine Quarantäne angeordnet. „Wir beobachten, dass der Krankheitsverlauf bei den Betroffenen nicht mehr ausschließlich mild verläuft. Fünf der infizierten Personen werden derzeit stationär behandelt“, sagt Landrat Jochen Hagt nach der gestrigen Sitzung des Krisenstabs des Oberbergischen Kreises. 61 Betroffene befinden sich in häuslicher Quarantäne. Drei der 69 betroffenen Personen wurden inzwischen nach Ablauf der Quarantänefrist und zweifach negativem Test aus der häuslichen Quarantäne entlassen.

Über die aktuellen Fälle in angeordneter Quarantäne hinaus befinden sich zusätzlich 89 Personen in angeordneter Quarantäne, da eine Infektion zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicher ausgeschlossen werden kann. 475 Personen sind vorsorglich in freiwilliger häuslicher Isolation. Das Gesundheitsamt beobachtet diese Personen, weil sie unmittelbaren Kontakt zu bestätigten Fällen hatten, Kontakt zu deren unmittelbaren Kontaktpersonen hatten oder z.B. in einem Risikogebiet waren. Das Gesundheitsamt steht im telefonischen Austausch mit den Personen und informiert sie nach individueller Risikoabwägung über die notwendigen Schritte.

Die bestätigen, aktuell infizierten Fälle stehen im Bezug zu folgenden oberbergischen Kommunen: Bergneustadt, Engelskirchen, Gummersbach, Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Nümbrecht, Radevormwald, Reichshof, Wiehl und Wipperfürth.

Weitere Allgemeinverfügung wegen des Coronavirus erlassen

Der Oberbergische Kreis hat heute aufgrund einer weiteren Landesweisung eine weitere Allgemeinverfügung für das gesamte Kreisgebiet veröffentlicht (siehe www.obk.de/oebs). Darin sind Maßnahmen zur Verhütung der Weiterverbreitung und Bekämpfung von SARS-CoV-2 Virus- Infektionen beschrieben. Sie gelten für sämtliche Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch, tagesstrukturierenden Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Werkstätten, Tagesstätten oder sonstige vergleichbare Angebote) sowie Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation. Den Nutzerinnen und Nutzer wird zunächst bis zum 19. April 2020 der Zutritt versagt – Ausnahmefälle werden in der Verfügung beschrieben. Die Regelungen gelten auch für Bildungseinrichtungen für berufsvorbereitende und ausbildende Maßnahmen, die sich an Menschen mit Behinderungen richten, wie z. B. Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke, Berufliche Trainingszentren. Außerdem gelten sie für interdisziplinäre oder heilpädagogische Frühförderstellen.

Weitere Informationen zum Thema Coronavirus erhalten Sie unter www.obk.de/coronavirus.

Quelle: Oberbergischer Kreis

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