Hückeswagen – Wenn die Blätter von den Bäumen fallen, sorgen sie nicht nur für herbstliche Farben, sondern auch für reichlich Arbeit in den Gärten und auf den Gehwegen und Straßen der Schloss-Stadt. Das farbenreiche Laub birgt auf den öffentlichen Wegen leider auch ein hohes Unfallrisiko. Sowohl für Fußgänger als auch für den Straßenverkehr. Rechtlich sind die Kommunen für die Straßenreinigung zuständig. Sie können diese Pflicht allerdings auf die Anlieger der Straßen übertragen. Hückeswagen hat von der Übertragungsmöglichkeit Gebrauch gemacht und mittels der Satzung über die Straßenreinigung faktisch den Kehrdienst aller Gehwege und vieler Straßen zur Reinigungspflicht der Anlieger gemacht.
Das heißt, in der Regel haben sich die Anwohner selbstständig um die Beseitigung des Laubs auf den Gehwegen und teilweise auf den Straßen vor ihrem Grundstück zu kümmern. Die Gehwege sind dabei in ihrer gesamten Breite, die Straßen bis zur Straßenmitte zu säubern. Ist jedoch nur auf einer Straßenseite ein Anlieger vorhanden, ist sogar die gesamte Straßenfläche zu reinigen. Wer in welcher Straße wieviel kehren muss, kann man der Straßenreinigungssatzung entnehmen.
Der Kehrdienst der Gehwege und der Fahrbahnen soll nach Satzung mindestens einmal wöchentlich erfolgen. Stellt das bunte Herbstlaub jedoch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, ist der Anlieger verpflichtet, es unverzüglich zu beseitigen.
Quelle: Schloss-Stadt Hückeswagen