Gummersbach/Wiehl – Ein schwarzer Motorroller sollte am 11.11.2016, gegen 17:30 Uhr, auf der Dieringhauser Straße in Gummersbach angehalten und überprüft werden. Dessen Fahrer zog es aber vor, die Anhaltesignale zu missachten. Über die Hohler Straße und Hochstraße flüchtete er in das Waldgebiet Meerhardt, wo eine Nachfahrt mit dem Streifenwagen nicht mehr möglich war.
Daraufhin wurde die über das Versicherungskennzeichen ermittelte Wohnanschrift des Fahrzeughalters in Wiehl aufgesucht. Hier öffnete dessen 17-jähriger Sohn die Haustür. Durch die eingesetzten Polizeibeamten wurde unvermittelt deutlicher Marihuanageruch aus dem Haus wahrgenommen. Nach erfolgter Belehrung wollten sie das Haus betreten, da der Verdacht des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln bestand. Dieses wollte der 17-Jährige verhindern, indem er zunächst den Zugang mit seinem Körper versperrte und versuchte, eine Polizeibeamtin wegzudrücken, um die Tür zu schließen. Das Vorhaben konnte durch die Polizeibeamten mit einfacher körperlicher Gewalt unterbunden werden. Anschließend wurde das Zimmer aus welchem der Marihuanageruch kam aufgesucht. Hier und in einem angrenzendem Kellerraum wurden mehrere abgepackte Tütchen mit Marihuana, eine Feinwaage, weiteres typisches Betäubungsmittel-Zubehör, Bargeld in typischer „Dealer“-Stückelung, sowie ein Schlagring und eine PTB-Schusswaffe mit Munition aufgefunden und sichergestellt. Ein 32-Jähriger Wiehler, der in dem Zimmer angetroffen wurde, räumte ein, bei dem 17-Jährigen schon mehrmals Marihuana erworben zu haben. In seiner Geldbörse wurden zwei Päckchen mit Betäubungsmitteln aufgefunden und ebenfalls sichergestellt. Bezüglich des Motorrollers konnte der Fahrzeughalter glaubhaft versichern, dass er diesen über seinen Sohn an einen 17-Jährigen Gummersbacher verkauft habe. Dieser wurde an seiner Wohnanschrift nicht angetroffen. Er hatte den Roller entgegen seiner Zusage auch noch nicht auf sich umgemeldet. Da er laut amtlicher Auskunft nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, wurde gegen ihn ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.
Der 17-jährige Wiehler hatte nach eigenen Angaben Betäubungsmittel konsumiert. Daraufhin wurde wurde auf freiwilliger Basis eine Blutprobe entnommen. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (u.a. BTM-Handel), Waffengesetz und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Gegen den 32-jährigen Wiehler wurde ein Strafverfahren wegen illegalem Besitz von Betäubungsmitteln eingeleitet.