Gummersbach (ots) – Am 31.08.2015, gegen 15:50 Uhr, befuhr ein 48-Jähriger Fahrradfahrer in Dieringhausen die abschüssige Hochstraße in Richtung Hohler Straße. Ausgangs einer Rechtskurve wollte er links an einem parkenden Pkw vorbeifahren und missachtete dabei den Vorrang des entgegenkommenden PKW einer 44-Jährigen. Da die Vorderradbremse nicht funktionstüchtig war und die Hinterradbremse keine ausreichende Bremswirkung erzielte, kam es zur Kollision mit dem Pkw. Dabei prallte der 48-Jährige mit dem Fahrrad und Körper gegen die linke Seite des Fahrzeuges und stürzte dann auf die Fahrbahn. Hierbei zog er sich schwere Verletzungen zu und wurde dem Krankenhaus zugeführt, wo er stationär verblieb. Einen Schutzhelm trug er zum Unfallzeitpunkt nicht.
Bei der Unfallaufnahme wurde Alkoholgeruch in der Atemluft des Radfahrers festgestellt. Ein durchgeführter Alkoholvortest ergab einen Wert von 2,5 Promille. Eine Blutprobenentnahme und die Einleitung eines Strafverfahrens waren die Folge.