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UWG-Engelskirchen kritisiert Verwaltung Engelskirchen – Bürger völlig unzureichend über die enormen Kosten informiert.

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uwg-logoDie Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG) Engelskirchen kritisiert, dass die Verwaltung die Bürger bisher völlig unzureichend über die enormen Kosten für die anstehenden Dichtheitsprüfungen informiert hat. Experten rechnen für die Überprüfung mit etwa 300 bis 500 Euro, im Sanierungsfall kommen aber schnell mal zwischen 3.000 und 7.000 Euro zusammen. Viele Grundstückeigentümer sind betroffen, denn von etwa 60 – 70 Prozent undichter Anlagen kann ausgegangen werden. Der UWG-Abwasserexperte Paul Günther Jockel fordert die Verwaltung schon seit 2006 auf, schnellstmöglich eine Satzung für Dichtheitsprüfungen zu erlassen. Jockel erklärt dazu:

paul-gunther-jockel-21„Damit die Bürger mehr Planungssicherheit bekommen, muss schnellstmöglich eine Satzung erstellt werden, in der für die Erstprüfung abweichende Zeiträume von der gesetzlichen Regelung festgelegt werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass mögliche Fördermittel verloren gehen. Außerdem werden mit einer schnellen Durchführung der Dichtheitsprüfung die Ziele der Wasserschutzverordnung unterstützt und die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung sichergestellt, zum Schutz unserer Böden und Gewässer. Bei einer frühzeitigen Planung können die Bürger viel Geld sparen. Werden die Dichtheitsmaßnahmen bei mehreren sanierungsbedürftigen Hausanschlüssen gemeinsam durchgeführt, kann dies deutlich kosteneffizienter werden. Zügiges Handeln ist geboten, denn wer bis 5 vor 12 wartet, muss mit ausgebuchten Kapazitäten und erhöhten Preisen der durchführenden Unternehmen rechnen. Overath hat die Frist zum Beispiel schon auf den 31.10.2010 vorgezogen.

Zudem muss dringend eine Liste mit sachkundigen Unternehmen veröffentlich werden, die die nötige Zulassung für die Durchführung von Dichtheitsprüfungen erworben haben. Prüfungen von nicht zugelassenen Betrieben werden nicht akzeptiert. Dies führt dazu, dass viele Bürger ihre Dichtheitsprüfung noch einmal durchführen müssen, auch wenn sie erst in den letzten Jahren an den Kanal angeschlossen wurden. In § 61a NRW-Landeswassergesetz ist vorgesehen, dass alle auf privatem Grundstück liegenden Abwasserleitungen – sowohl die im Erdreich, als auch die unzugänglich verlegten Abwasserleitungen, z.B. die Leitungen unter der Bodenplatte – auf Dichtheit überprüft werden müssen. Die Kosten dafür tragen laut Gesetz die Grundstückseigentümer, die aber oftmals noch gar nicht wissen, welche enormen Belastungen auf sie zukommen, geschweige denn, wann und wie welche Leistungen mit welchen Prüfverfahren in Frage kommen. Wir werden uns im Gemeinderat auch weiterhin dafür stark machen, dass die Verwaltung ihrer Informationspflicht besser nachkommt. Die Bürger werden wir parallel dazu so gut wie möglich informieren, damit alle Kosteneinsparungen ausschöpfen werden können.“

Im Internet unter www.uwg-engelskirchen.de haben die Unabhängigen weitere Informationen zum Thema zusammengestellt. Außerdem steht Paul Günther Jockel telefonisch unter 02263/2858 für weitere Fragen zur Verfügung.

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