Bergneustadt – Im Rahmen des schon länger im Raum stehenden Ausbaus der Gizeh am Stadtwald von Bergneustadt beschloss der Bau- und Planungsausschuss in seiner gestrigen Sitzung (07.11.2022) die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes. In der Vergangenheit war die gewählte Fläche (etwa 5.300 m2) bereits Gegenstand von Debatten in Politik und Anwohnerschaft. Ein Antrag der SPD-Fraktion, an dieser Stelle einen “Platz der Begegnung” zu realisieren, wurde im Juni 2021 abgelehnt. Darüber hinaus herrschten in der Anwohnerschaft über einen längeren Zeitraum Gerüchte, wie viel der Fläche nun eigentlich in welchem Maße bebaut wird. Aus Reihen der Feuerwehr wurde zudem Verwirrung geäußert, ob das beliebte alljährliche Waldfest noch stattfinden könne. Nach der Aufstellung erfolgt nun die Beteiligung der Öffentlichkeit, während der Stellungnahmen abgegeben werden können. Der Entwurf hängt daher für etwa vier Wochen aus, ist allerdings auch online in den Sitzungsunterlagen (hier) einsehbar.
Ausbau in drei Stufen
Der neue Plan sieht drei Ausbau-Stufen vor, die zeitlich versetzt umgesetzt werden sollen. In der ersten Stufe soll hierbei ein etwa 20 Meter hoher Anbau an die bestehende Halle in einer Länge von 50 Metern und einer Breite von 30 Metern erfolgen. Im zweiten Schritt ist ein weiterer Anbau auf 50 Metern Länge und 20 Metern Breite verzeichnet, der jedoch nur etwa 10 Meter Höhe umfassen soll. Die dritte Stufe umfasst dann einen Anbau in gleicher Höhe mit 20 Metern Breite und 40 Metern Länge. Während der erste Abschnitt in näherer Zukunft und der zweite innerhalb der nächsten 15 Jahre realisiert werden soll, ist für den dritten Abschnitt noch kein Zeitraum im Gespräch. Für einen Ausbau in ferner Zukunft will man sich auf diese Weise Optionen ohne zusätzliche Aufwände offen halten.
Immissionsschutz und Bepflanzung sollen berücksichtigt werden
Sowohl im Sinne des Immissions- als auch des Umweltschutzes wurden für den geplanten Ausbau bereits Gutachten erstellt. Bei der Bebauung sollen dementsprechend Schallschutz-Maßnahmen berücksichtigt werden. Auf der betroffenen Fläche befindet sich zudem ein alter Baumbestand, der wo möglich erhalten bleiben soll. Für die Stellen, an denen keine Erhaltung möglich ist, soll ein Ausgleich an anderer Stelle stattfinden. In jedem Fall ist jedoch geplant, dass zwischen der gewerblichen Bebauung und den angrenzenden Privatgrundstücken ein Grünstreifen mit Bepflanzung erhalten bleiben soll. Aufgrund der geplanten Höhe der Halle wird diese aber vermutlich dennoch sichtbar sein.
Ausbau statt Umzug politisch und betrieblich wünschenswert
Obwohl die Wiese mitsamt ihres alten Baumbestandes freizeitlich gerne genutzt wird, ist der Ausbau des Betriebes an dieser Stelle politisch und betrieblich von Vorteil. Eine notwendige Erweiterung müsste ansonsten an anderer Stelle realisiert werden, da die anderen umliegenden Flächen bereits bebaut sind. Für den Betrieb würde das beispielsweise die Notwendigkeit zusätzlicher Lagerflächen und logistischer Aufwände mit sich bringen. Politisch gesehen gilt es ebenso, die zusätzliche notwendige Fläche zu bedenken, allerdings bestünde insgesamt auch die Gefahr, dass sich die Firma in diesem Fall in eine andere Ortschaft orientieren würde – beispielsweise mit einer geringeren Grundsteuer. Detlef Kämmerer (SPD) brachte als Ausschuss-Vorsitzender allerdings ein, dass eine öffentliche Nutzung des Sportplatzes an der Realschule (etwa 500 Meter von der betroffenen Fläche) in Zukunft zur Debatte stehen wird.
Autorin: Amei Schüttler