Die Kfz-Haftpflichtversicherung zählt in Deutschland zu den sogenannten Pflichtversicherungen die jeder Fahrzeughalter abschließen muss. Sie schützt den Fahrzeughalter vor Schadensersatzansprüchen Dritter, welche durch das versicherte Fahrzeug entstehen. Zu diesen Schäden zählen: Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und immaterielle Schäden. Selbstständige, die ihr Privatfahrzeug auch beruflich nutzen, sollten bei der Kfz-Versicherung einige Dinge beachten.
Versicherer muss informiert werden
Damit der Versicherungsschutz des Privatfahrzeugs auch gewährleistet ist wenn es gewerblich genutzt wird, ist es wichtig diese Tatsache beim jeweiligen Versicherer zunächst einmal anzugeben.
Um möglichst viele Kosten zu sparen sollte man die Versicherungskosten von der Steuer absetzen. Hier sollten zwei Aspekte berücksichtigt werden:
Einzig und allein der Fahrzeughalter kann die Kosten der Kfz-Versicherung steuerlich geltend machen.
selbstständige können neben der Haftpflichtversicherung auch etwaige Kaskoversicherungen als Kfz-Versicherung abschreiben.
Vielleicht kennt man es von der Abschreibung eines Neu oder Gebrauchtwagens, häufig gestaltet sich diese sehr aufwändig und komplex. Bei der Kfz Versicherung ist das nicht der Fall. In jedem Jahr in welchem hier Beiträge gezahlt wurden können diese auch abgesetzt werden. Unter Umständen muss die genaue Beitragshöhe beim Finanzamt nachgewiesen werden. Die Beitragsrechnung darf sich hier nicht auf den Gesamtbetrag beschränken sondern alle einzelnen Posten:
– Haftpflichtversicherung,
– Teilkaskoversicherungen,
– Vollkaskoversicherungen,
– Rabattschutz und
– Schutzbrief
umfassen. Alle Kfz-Versicherungen können als Betriebskosten geltend gemacht werden wenn sich der Fahrzeughalter in einer der folgenden Berufsgruppen wiederfindet:
– Freiberufler
– Gewerbetreibender
– Unternehmer
– Firmen und Betriebe aller Branchen und Größen
Foto: Bildarchiv ARKM
Zu beachten ist hierbei, dass wenn die Kosten als Betriebskosten abgesetzt werden, auch der Gewinn des Unternehmens gemindert wird. Dadurch wiederum verringert sich auch die Steuerbelastung welche anhand des Gewinns berechnet wird. Wichtig ist dabei zu erwähnen, dass das Fahrzeug in jedem Fall zu mindestens 50 Prozent auch beruflich genutzt wird, was unter Umständen belegt / nachgewiesen werden muss. Die Fahrten von Zuhause bis zur Arbeitsstätte sind dabei als Privatnutzung zu sehen. Am einfachsten ist hier die sogenannte 50 / 50 Regelung, eine Einzelfallbetrachtung kann sinnvoll sein.
Wie kann man als Selbstständiger bei der optimalen Kfz Versicherung sparen?
Neben dem Aspekt der steuerlichen Absetzbarkeit der Kfz-Versicherung, können Selbstständige auch dafür sorgen, dass die Beitragssätze so niedrig wie möglich ausfallen. Hierfür ist ein genauer Vergleich der unterschiedlichen Versicherer unabdingbar. Doch nicht nur die Kosten sollten hier betrachtet werden, auch die einzelnen Leistungen und der genaue Leistungsumfang des Versicherungsschutzes spielen bei der Beurteilung des Angebots eine rolle. Folgender Link führt direkt zu dem Vergleich für Kfz Versicherungen.
Nicht doppelt absetzen!
Mitunter wird die Haftpflichtversicherung bei Selbstständigen beim Vorsorgeaufwand berücksichtigt. Falls dies der Fall ist, kann … weiterlesen »