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Wahlhelfer für die Landrats- und Bürgermeisterwahlen 2015 gesucht

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Oberbergischer Kreis – Oberberg wählt einen Landrat oder eine Landrätin für den Kreis und Bürgermeister/innen für Engelskirchen, Nümbrecht, Radevormwald und Wiehl.

Voraussetzungen und Vorbereitung

Wer die Chance zu einem solchen „Blick hinter die Kulissen“ nutzen will, kann sich beim örtlichen Wahlamt melden. Zum Wahlhelfer dürfen alle Wahlberechtigten benannt werden, also alle Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen und mindestens 16 Jahre alt sind. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitglieder der Wahlvorstände werden durch Schulungen und Informationsmaterial auf ihre Aufgabe vorbereitet. Noch unerfahrene Mitglieder in den Wahlvorständen werden von erfahrenen Wahlhelfern unterstützt. Darüber hinaus stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Wahlämtern der Städte und Gemeinden den Wahlvorständen am Wahltag telefonisch mit Rat und Tat zur Seite.

Für jeden Wahlvorstand werden bis zu acht Mitglieder benötigt: Wahlvorsteher/in und Stellvertreter/in, Schriftführer/in und Stellvertreter/in und bis zu vier Beisitzer. Insbesondere in den Kommunen Bergneustadt, Engelskirchen und Gummersbach werden noch Wahlhelfer gesucht.

Aufgaben am Wahltag

Die Mitglieder der Wahlvorstände teilen sich den Dienst am Wahltag auf, so dass der zeitliche Aufwand für das Wahlehrenamt nur wenige Stunden beträgt: Die Tätigkeit im Wahllokal beginnt zwischen 7.00 Uhr und 7.30 Uhr mit der Einrichtung des Wahlraumes. In der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr wird in Schichten mit mindestens jeweils drei Personen gearbeitet.

Während der Wahlzeit prüfen die Wahlhelfer jeweils die Wahlberechtigung des Wählers, händigen den Stimmzettel aus und beaufsichtigen die Wahlkabinen und Wahlurne, damit die Wahl ordnungsgemäß und geheim stattfinden kann. Zum Abschluss wird jeweils noch die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis vermerkt. Gegen 18:00 Uhr zur Schließung des Wahllokals beginnt der spannendste Teil der Aufgabe. Nun trifft sich das gesamte Team wieder, zählt die Stimmen aus und stellt das Wahlergebnis fest. Die Mitglieder der Briefwahlvorstände treffen sich erst am Nachmittag des Wahltages in hierfür eingerichteten Briefwahllokalen, bereiten bis 18:00 Uhr die Auszählung der Stimmen vor und beginnen dann ebenfalls mit dem Auszählen und Feststellen des Ergebnisses. Bis spätestens 20:00 Uhr sind in der Regel alle Aufgaben erledigt.

Für die Tätigkeit erhalten die Mitglieder in den Wahlvorständen ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Auskunft über die Höhe gibt das örtliche Wahlamt.

Der Wahlleiter des Oberbergischen Kreises, Landrat Hagen Jobi war selber schon Wahlhelfer. „Wer als Wahlhelfer tätig ist, unterstützt damit freie und demokratische Wahlen und das ist ein hohes Gut, für das sich jeder engagieren sollte.“ so Hagen Jobi.

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