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„Richtlinien sehr fragwürdig“ – VfL legt keinen Einspruch gegen Ferndorf-Spiel ein

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Gummersbach – Der VfL Gummersbach hat sich am Freitag (30.04.2021) dazu entschieden, keinen Einspruch gegen die Wertung der Auswärtspartie gegen den TuS Ferndorf am Dienstagabend des 13. Aprils einzulegen.

Bei der 25:27-Niederlage in der Stählerwiese in Kreuztal war es in der siebten Spielminute zu einer besonderen Situation gekommen. Nachdem Ferndorfs Linksaußen Lukáš Péchy das 3:2 für den TuS Ferndorf erzielte, fiel den Zeitnehmern auf, dass Péchy nicht auf dem Spielberichtsbogen aufgelistet war. Der Spieler musste daraufhin das Spielfeld verlassen. Das unberechtigt erzielte Tor fand weiter Gültigkeit. Daraufhin hatte der VfL die Situation im Spielbericht vermerken lassen. In einer von der Handball-Bundesliga im Anschluss daran angeordneten Untersuchung wurde die Gültigkeit der Spielwertung untersucht. Daraufhin wurde entschieden, das Spiel wie ausgetragen zu werten. Dem VfL Gummersbach wurde allerdings die Möglichkeit eingeräumt innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen diesen Bescheid einzulegen.

Zur Entscheidung gegen den Einspruch äußert sich VfL-Geschäftsführer Christoph Schindler folgendermaßen:

„Nach Einschätzung unserer Anwälte hätte es eine kleine Chance gegeben, erfolgreich gegen den Bescheid der Handball-Bundesliga vorzugehen. Wir haben lange überlegt und uns schlussendlich dagegen entschieden und werden die Entscheidung der Handball-Bundesliga akzeptieren. Gleichzeitig ist es natürlich sehr fragwürdig, warum es überhaupt Richtlinien gibt, wenn man sich am Ende nicht daran halten muss. Unter dem Strich sind wir aber alle Sportsmänner und der VfL Gummersbach sollte dafür stehen, seine Spiele sportlich zu gewinnen. Das werden wir in den letzten neun Spielen der Saison versuchen und uns auch darauf konzentrieren.“

Quelle: VfL Handball Gummersbach GmbH

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