Hückeswagen – Elternbeiträge für die OGS müssen im April 2020 nicht gezahlt werden. In Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus und der damit verbundenen außerordentlichen Schließung von Schulen und Kindertageseinrichtungen, hat die Landesregierung (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW) am 29.03.2020 in einem Erlass geregelt, dass die Kommunen auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die offenen Ganztagsschulen für den Monat April 2020 verzichten sollen.
Die Schloss-Stadt Hückeswagen wird dies im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung beschließen, die gerade vorbereitet wird. Da der Zahlungstermin für den April jedoch unmittelbar bevorsteht, ist der Einzug der Zahlung zum 1.4.2020 bereits gestoppt worden. In den Fällen, in denen die Erziehungsberechtigten mittels Überweisung oder Dauerauftrag bezahlen, werden die Beträge von der Stadtkasse zurück erstattet.
Die Beiträge werden auch erstattet, wenn aktuell Kinder weiter in der „Notfall“-Betreuung sind. Die Beträge für das Mittagessen an den Grundschulen müssen nach Auskunft des OGS Trägers „Internationaler Bund“ ebenfalls für April nicht bezahlt werden. Durch diese Regelung sollen die anfallenden Betreuungskosten auf das Land, die Kommunen und die Eltern aufgeteilt werden. Um die Eltern entsprechend auch zu beteiligen, werden die Betreuungskosten gemäß den Vorgaben des Landes für den Montag März nicht zurückerstattet.
Der Erlass regelt außerdem die Situation der Kindergartenbeiträge. Auch der Oberbergische Kreis hat bereits angekündigt, dass er für April auf die Beiträge verzichten will. Die Abbuchung der Beiträge wurde ebenfalls bereits gestoppt.
Quelle: Schloss-Stadt Hückeswagen