Bonn – Für die Mobilfunkkunden von der Deutschen Telekom ist StreamOn bestimmt ein toller Dienst. Unbegrenzt Videostreaming und Musikstreaming von den StreamOn Partnern, ohne dass das eigene monatliche begrenzte Datenvolumen verbraucht wird. Nach dem jedoch die Bundesnetzagentur das Angebot juristisch geprüft hat, steht fest: StreamOn ist teilweise rechtswidrig.
StreamOn wurde von der Bundesnetzagentur als “teilweise rechtswidrig” eingestuft! Foto: Deutsche Telekom / Bildbearbeitung: MiNa
StreamOn – Verstößt gegen Netzneutralität und EU-Roamingvorschriften
Die gute Nachricht aber als Erstes: „StreamOn kann weiterhin von der Telekom angeboten werden“, so der Präsident und Wettbewerbshüter der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, in einer aktuellen Presseinformation. Allerdings muss die Deutsche Telekom nun am StreamOn Tarif nachjustieren.
Gerade die unterschiedliche Behandlung des Tarifs im Inland und den EU-Partnerländern war für die Wettbewerbshüter aus Karlsruhe ein Dorn im Auge. „StreamOn muss dem Roam-Like-at-Home-Prinzip“ nachkommen und den Kunden müssen Videostreamings in einer ungedrosselten Bandbreite zur Verfügung stehen“, fuhr Homann fort.
Dieser Ruf aus Karlsruhe ist komplett das Gegenteil, was letzte Nacht in den USA von der dortigen Telekomaufsicht (FCC) beschlossen wurde. In den USA gilt seit heute quasi keine Netzneutralität mehr (MiNa berichtete). Entsprechend wird es in den kommenden Wochen spannend, ob der Alleingang der Vereinigten Staaten auch politische Auswirkungen auf die EU-Politik haben werden. Im Augenblick wird gerade aus Brüssel die Netzneutralität mit allen Möglichkeiten verteidigt – wie man an den heutigen Aussagen und Forderungen von der Bundesnetzagentur erkennen kann. Die Bundesnetzagentur überwacht naturgemäß auch die EU-Vorgaben und nicht nur rein deutsches Recht.
StreamOn ist bisher eine Erfolgsgeschichte!
Die Akzeptanz bei dem Produkt „StreamOn“ war laut den Aussagen der Deutschen Telekom bisher sehr erfolgreich. Mehr als eine halbe Million Mobilfunkkunden haben die Tarif-Option zu ihrem Mobilfunkvertrag hinzugebucht. In einem Tarifüberblick (z.B.: mobil-helden.de ) kann man sehen, dass die StreamOn Option generell in höher wertigen Tarifen stets kostenlos hinzugebucht werden kann.
Die Bundesbehörde hat der Deutschen Telekom nun bis zum Frühjahr (März 2018) Zeit gegeben, um ihr StreamOn Produkt entsprechend der nun ausgesprochenen Vorgaben anzupassen.
Für die Verbraucher kann dieser Zwischenruf aus Karlsruhe nur Vorteile bringen. Vertragsrechtlich ist die Telekom besser beraten, die laufenden Verträge nun nicht schlechter zu stellen, da ansonsten die Kunden ein Recht auf außerordentlicher Kündigung haben. Es kann davon ausgegangen werden, dass die vertraglichen Konditionen entweder wesentlich verbessert und ausgeweitet werden, oder aber das der Dienst – sollte sich gerade die EU-Ausland-Erweiterung kaufmännisch nicht rechnen – komplett eingestellt wird. In der Vergangenheit war es dann so, dass der Telekommunikationsanbieter einfach den … weiterlesen »