Berlin – Der Blick auf die nächste Lohnabrechnung wird Arbeitnehmer freuen. Denn 2018 steigt bei allen das Nettogehalt. Vor allem die Mitte wird entlastet: Bei Monatsgehältern zwischen 3.000 und um die 6.000 Euro brutto ist die Entlastung am meisten spürbar und liegt zwischen 126 und 249 Euro im Jahr. Der gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber Finanztip zeigt, was sich für Steuerzahler konkret ändert.
Höherer Grundfreibetrag für alle
Der Grundfreibetrag steigt um 180 Euro auf 9.000 Euro. Bis zu diesem Betrag gehen Einkünfte steuerfrei aufs Gehaltskonto. Liegt das Monatsgehalt unter 6.500 Euro, wird außerdem weniger für die Rentenversicherung fällig.
Abbau der kalten Progression
Damit Arbeitnehmer aufgrund steigender Lebenshaltungskosten nicht weniger Geld in der Tasche haben, verschiebt der Staat die Steuertarife. Durch eine eingerechnete Inflationsrate von 1,65 Prozent greift der Spitzensteuersatz erst bei einem höheren Einkommen. „Faktisch sinkt der Steuersatz somit für alle Arbeitnehmer, auch für Spitzenverdiener”, sagt Udo Reuß, Steuer-Experte bei Finanztip. Im Ergebnis gilt der Spitzensteuersatz von 42 Prozent bei Ledigen erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 54.950 Euro. Zuvor lag die Grenze bei 54.058 Euro. Für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner, die sich zusammen veranlagen lassen, gelten jeweils doppelte Beträge.
Kindergeld steigt
Das Kindergeld steigt für jedes Kind um 2 Euro monatlich. Für das erste und zweite Kind beträgt es jetzt 194 Euro. Eltern profitieren entweder vom Kindergeld oder vom Kinderfreibetrag. Für die meisten Eltern ist das Kindergeld die günstigere Form der Berücksichtigung, weshalb der Kinderfreibetrag allenfalls bei der Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags eine praktische Rolle spielt. Der Kinderfreibetrag erhöht sich um 36 Euro für jeden Elternteil, also insgesamt um 72 Euro. Ein Elternpaar kommt dadurch im Jahr 2018 auf einen Kinderfreibetrag von 7.428 Euro.
Bei der Sozialversicherung zahlen viele weniger
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt 2018 von 18,7 auf 18,6 Prozent. Weniger zahlen viele auch bei der Krankenkasse, denn der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die Arbeitnehmer alleine tragen müssen, sinkt im Durchschnitt von 1,1 Prozent auf 1,0 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung erhöht sich. Besserverdiener müssen für einen größeren Teil ihres Einkommens Rentenversicherungsbeiträge bezahlen. Ab einem Bruttogehalt von 6.500 Euro (West) oder 5.800 Euro (Ost) hält sich dadurch die Steigerung des Nettogehalts in Grenzen.
Mehr von der Altersvorsorge absetzen
Sparer dürfen im Vergleich zum Vorjahr 350 Euro mehr steuerfrei in die gesetzliche Rentenversicherung, in ein berufliches Versorgungswerk oder in einen Rürup-Sparvertrag einzahlen. Die aktuelle Grenze liegt somit bei 23.712 Euro. Arbeitnehmer können doppelt so viel wie 2016 steuerfrei in ihre betriebliche Altersvorsorge investieren: bis zu 6.240 Euro … weiterlesen »