Fulda – Ob echtes Helferlein oder die Spaß-App für´s daddeln zwischendurch: Wer Apps auf seinem Smartphone nutzt, unterliegt der Gefahr, dass seine persönlichen Daten ausgelesen und an Werbetreibende verkauft werden – ohne davon selbst etwas mitzubekommen. „Je billiger eine App ist, umso schutzloser sind meist auch die eigenen Daten. Denn sichere Apps zu entwickeln, kostet Zeit und Geld. Wer also kein Geld für eine App zahlt, zahlt für gewöhnlich mit seinen Daten”, warnt Christian Heutger, Geschäftsführer der PSW GROUP (www.psw-group.de).
Der IT-Sicherheitsexperte rät, insbesondere bei den Berechtigungen, die eine App verlangt, zur Vorsicht: „Sichere Apps verfügen über die Berechtigungen, die zum Ausführen der Funktionen relevant sind. Klar, dass eine Navigations-App dann auch auf den Standort zugreift. Würde dies eine Taschenlampen-App aber auch wollen, sollten die Alarmglocken schrillen.”
Im Zweifel ist es also besser, eine App im Store zu belassen und nach einer datenschutzfreundlichen Alternative zu suchen. „Und die finden sich häufig in Portalen wie Check Your App und Prism-Break”, gibt der Experte einen Tipp. Apropos App Stores: Neben den offiziellen existieren verschiedene inoffizielle App-Stores. Die dort angebotenen Apps unterliegen häufig keiner der üblichen Kontrollen. Die Installation der hier gehandelten Apps sind deshalb immer mit einem höheren Risiko verbunden, was die Sicherheit angeht.
Gleichwohl: Eine 100-prozentige Sicherheit in Sachen Apps gibt es auch bei den offiziellen Portalen nicht. Denn auch einst datenschutzfreundliche Apps können durch Updates zu Datenkraken umfunktioniert werden. Nach Meinung des IT-Sicherheitsexperten sollten Nutzer sich deshalb angewöhnen, AGB und Datenschutzerklärung zu einer App zu lesen. „Anwender erfahren hier Grundlegendes über das Geschäftsmodell und können einschätzen, ob und wenn ja, welche persönlichen Daten erhoben werden”, so Heutger. Doch Vorsicht bei zu kurzen Rechtstexten. In der Regel deutet dies darauf hin, dass sich der Entwickler über entsprechende Praktiken lieber ausschweigt. Übrigens: Selbst wenn der Anbieter einer App im nicht-EU Ausland sitzt, die Dienste aber in Deutschland anbietet, muss das deutsche Datenschutzgesetz gelten. Hat der Entwickler jedoch seinen Sitz in der EU, gilt das Recht des jeweiligen EU-Landes.
Auch die Notwendigkeit von Updates darf nicht unterschätzt werden, denn sie sind extrem wichtig. In aller Regel werden mit ihnen auch bestehende Sicherheitslücken geschlossen. Leider ist es oft nur noch bedingt ersichtlich, wenn sich Apps im Rahmen von Updates neue Berechtigungen erschleichen. „Es lohnt sich deshalb, Updates manuell einzuspielen. Nur so bekommen User mit, was eigentlich geupdatet wird und inwieweit womöglich neue Berechtigungen vergeben werden”, rät Christian Heutger und ergänzt: „Im Zweifel können die Updates immer noch abgebrochen … weiterlesen »