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„Return-to-Work”: Zurück in die Arbeit nach psychische Erkrankungen

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München – Psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz nehmen immer mehr zu. Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, länger erkrankten Arbeitnehmern Maßnahmen zur betrieblichen Wiedereingliederung anzubieten. Die stufenweise Wiedereingliederung (kurz: sW) erweist sich dabei als ein besonders geeignetes Instrument, um die bisher schwierigen „Return-to-Work”-Prozesse nach psychischen Erkrankungen zu fördern.

Rechtliche Bedeutung der stufenweisen Wiedereingliederung

„Nicht selten besteht das Missverständnis, dass es sich bei der stufenweisen Wiedereingliederung nur um eine Art Teilzeitarbeitsverhältnis handelt”, so Dr. Wolfhard Kothe, Professor für Zivilrecht II an der Juristischen Fakultät der Universität Halle-Wittenberg in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift ASU. „Dies ist sowohl sozialmedizinisch als auch arbeitsrechtlich verfehlt. Es geht um ein eigenständiges Vertragsverhältnis”, z.B. mit geänderten Arbeitszeiten und geminderten Leistungsanforderungen.

Wie funktioniert die stufenweise Eingliederung nach psychischen Erkrankungen?

Psychische Störungen sind häufig mit tiefergehenden persönlichen Krisen verbunden und verlangen oft das Erlernen „neuer” Verhaltensweisen des Beschäftigten am Arbeitsplatz. Die sW mit ihren geminderten und anders strukturierten Leistungsanforderungen bietet dafür ein geeignetes Handlungsfeld. Kehrt der Betroffene nach einer stationären Rehabilitation in den Betrieb zurück, i.d.R. nach 4 Wochen, ist eine zügige Absprache zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten sowie die Begleitung durch Haus- und Betriebsärzte, Psychologen, Krankenkassen und Reha-Einrichtungen während des gesamten Prozesses wichtig. Bei einem geeigneten organisatorischen Rahmen kann ein solcher „Return-to-Work”-Prozess erfolgreich verlaufen.

Nutzen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

Wichtig für die sW ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) als juristisches Instrument. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, allen Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein BEM anzubieten. Er muss klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden oder ihr vorgebeugt werden kann und dabei den Betriebs- oder Personalrat, ggf. auch Schwerbehindertenvertretung und Betriebsarzt einbeziehen.

In der Konstellation dieses „runden Tisches” liegt die Stärke des BEM. Mit vielfältigen Handlungsmöglichkeiten ein wichtiger Beitrag zu präventiven betrieblichen Maßnahmen geleistet werden, etwa durch die rechtzeitige Einleitung eines Verfahrens der medizinischen Rehabilitation oder psychotherapeutischer Beratung für den Beschäftigten.

Stufenweise Wiedereingliederung nach psychischen Erkrankungen immer wichtiger

Lange Zeit gab es große Skepsis, ob die sW auch nach einer psychischen Erkrankung gelingen kann. Bei vielen Untersuchungen standen bislang Muskel-Skelett-Erkrankungen im Vordergrund. Aufbauend auf älteren Untersuchungen konnte 2015 in einer Studie des Chemieunternehmens BASF aber gezeigt werden, dass die sW vor allem bei Personen mit psychischen Erkrankungen besonders gut ankommt. Bei dieser Personengruppe hatten sich die traditionellen Methoden als wenig wirkungsvoll erwiesen, mit der sW jedoch war eine deutliche Steigerung der Erfolgsquote festzustellen.

Quelle: Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG/DGAUM

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