Sehr geehrter Herr Helmenstein,
die Verkehrssituation in der Kreisstadt Gummersbach ist seit geraumer Zeit arg gestört.
Dieses weitet sich nun auch immer mehr auf das Innenstadtgebiet aus. Seit dem das Parkhaus im Ladenzentrum Bergischer Hof geschlossen ist, kommt es vermehrt zu langen, vermeidbaren, Staus im und am Parkhaus Bismarck Platz.
Das bestehende Verkehrschaos ist teilweise so stark dass selbst das ausfahren aus dem Parkhaus nicht mehr möglich ist. Verkehrsteilnehmer die verzweifelt in der Innenstadt einen Parkplatz suchen, blockieren die Zufahrten der Parkhäuser „PuK“ und „Parkhaus Bismarck Platz“, so stark dass die ausfahrenden Besucher des Parkhauses Bismarck Platz nicht mehr ordnungsgemäß in die Schützenstraße beziehungsweise Moltkestraße einbiegen können. Besonders an den Markttagen dienstags und donnerstags sowie täglich in der Zeit ab 16.00 bis ca. 18.00 Uhr tritt diese Verkehrsstörung auf.
Wobei hier ein Großteil dieses Problems hausgemacht ist. Die Parkgarage Bismarck Platz verfügt über einen Durchfahrtstunnel zur Parkgarage Rathaus, diese ist aber derzeit, tagsüber, durch zwei Pylone, oder durch eine Warnbarke blockiert. So das der Verkehr nicht über die alternative Ausfahrt vom Bismarck Platz zur Ausfahrt Rathaus abfließen kann. Eine Ausfahrt über die Schützenstraße ist aufgrund der vorherigen Tatsachen nicht möglich. Teilweise dauert eine Ausfahrt bis zu 30 Minuten da andere Verkehrsteilnehmer die Schützenstraße dermaßen stark blockieren. Parkhaus bis zur Ampelkreuzung.
Ebenso möchte ich, ich nenne es mal „Verkehrsrechtsfreie Zone“, die Fußgängerzone und Einbahnstraße Schützenstraße zu sprechen kommen. Fußgängerzonen sind durch das Zeichen 242 StVo geregelt. Siehe auch Zeichen 242.1 StVo.
Dieses gilt für alle Verkehrsteilnehmer, welche keine Ausnahmegenehmigung für die Einfahrt in die Fußgängerzone haben. Ausgeschlossen hiervon sind selbstverständlich Anlieferungsfahrten. Meiner Ansicht nach hat sich in den letzten Jahren hier eine rechtsfreie Zone aufgetan, jeder fährt wie er möchte in der Fußgängerzone Schützenstraße ebenso auch in der Fußgängerzone Moltkestraße.
Es wird gepackt auf allen Flächen, ohne Ausnahmegenehmigung von irgend welchen Personen geparkt, sei es auf Anwohnerparkplätzen oder auf den Verkehrsflächen. Besonders stark ist dieses in den Nachmittagsstunden und an den Wochenenden sowie Nachts oder den gesamten Sonntag.
Auf Nachfrage bei der zuständigen Ordnungsabteilung der Stadt Gummersbach wurde mir mitgeteilt, dass ein Einfahren und Parken in der Fußgängerzone zu den Anlieferungszeiten erlaubt sei. Parken in der Fußgängerzone ist auf den Verkehrsfläschen Zeichen 242 StVo.
Der Begriff Fußgängerzone erläutert sich für mich wie folgt: Eine Fußgängerzone – auch Fußgängerbereich genannt – ist eine öffentliche Verkehrsfläche, die grundsätzlich nicht durch Kfz befahren werden darf und der Nutzung durch Fußgänger vorbehalten ist.
Auch Fahrräder dürfen ebenso wie Krafträder in einer Fußgängerzone nur geschoben werden. Eine Ausnahme hiervon ist der meist zeitlich begrenzte Ladeverkehr für Anlieger und Geschäfte in der Fußgängerzone.
Zu guter Letzt das Verkehrszeichen 267 Verbot der Einfahrt, in der Schützenstraße wird stets missachtet. Es wird von Seiten der Moltkestraße in den Fußgängerzonenbereich der Schützenstraße, stets, teils sogar mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in die Fußgängerzone eingefahren. Dieses Problem ist schon bei weitem kein Einzelfall mehr. Auch dieses wurde den Ordnungsbehörden mehrfach mitgeteilt.
Mit freundlichen Grüßen
Renée Raymund