Betriebsrat will erst juristischen Rat einholen
Oberbergischer Kreis – Welche Kindertagesstätten kann die AWO Rhein-Oberberg aufgrund der Tariferhöhungen nicht in ihrer Trägerschaft behalten? Diese Frage kann der Wohlfahrtsverband aus rechtlichen Gründen bisher nicht beantworten. Er muss aus Kostengründen die Trägerschaft von sieben seiner 52 Kitas abgeben.
Aber erst muss sich der Betriebsrat mit der Angelegenheit befassen. Das möchte er mit juristischer Beratung machen, erklärt Vorsitzende Petra Blenkers.
Mitte März gebe es eine Erörterung, an der die Anwälte von Betriebsrat beziehungsweise Gewerkschaft Ver.di und Arbeitgeberseite, Teile des Betriebsrats und die Geschäftsführung des Kreisverbandes teilnehmen werden. Erst danach können die Einrichtungen benachrichtigt werden, die die AWO aus finanziellen Gründen an den Kreis oder die jeweilige Kommune zurückgeben muss.
Ausgelöst wird die existenziell bedrohliche Lage dadurch, dass die vom Land gezahlten Pro-Kind-Zuschüsse längst nicht ausreichen, um den Betrieb der Kitas zu sichern. Dazu kommt die im vergangenen Jahr für Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes ausgehandelte Tariferhöhung um 4,5 Prozent, die rückwirkend von Juli 2015 an zu zahlen ist.
Das bedeutet für die AWO, die ihre Erzieherinnen und Erzieher nach diesem Tarif entlohnt, 870.000 Euro zusätzlich an Personalkosten aufbringen zu müssen.
Da die AWO als gemeinnützige Einrichtung keine größeren Rücklagen bilden darf, bringt diese Forderung den Verband in finanzielle Schieflage.