Abgeschaffter Kostendeckungsvorschlag Problem in Nümbrecht
Nümbrecht. Eine eigentlich schon im Dezember abgeschaffte Anforderung an Bürgerbegehren wird einer Initiative in Nümbrecht noch im Nachhinein zum Problem. Die Gemeindeverwaltung hält ein Bürgerbegehren für den Erhalt einer Realschule für unzulässig, weil ein Vorschlag zur Deckung der Kosten für die Weiterführung der Schule fehle. Die Sophie-Scholl-Realschule soll zugunsten einer neu zu errichtenden Sekundarschule aufgelöst werden.
Der Städte- und Gemeindebund hält die Unzulässigkeitsbegründung der Gemeinde in diesem Punkt für falsch. Der Kostendeckungsvorschlag sei im Dezember als Zulässigkeitskriterium durch den Landtag abgeschafft worden, so der kommunale Spitzenverband in einer Stellungnahme. „Das Bürgerbegehren sollte nicht deshalb zu Fall gebracht werden, weil es in einer gesetzlichen Übergangsphase stattfindet“, meint Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer der Initiative „Mehr Demokratie“. „Die alte Rechtslage gilt nicht mehr, der neuen konnte das Begehren zum Startzeitpunkt nicht entsprechen, diese Situation sollte der Rat in seiner Zulässigkeitsentscheidung berücksichtigen“, so Slonka. Den abgeschafften Kostendeckungsvorschlag als „Zombie“ wieder auferstehen zu lassen, sei auf jeden Fall die falsche Entscheidung.
Neben dem Kostendeckungsvorschlag sieht die Gemeinde noch einen zweiten Grund für die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens einer Elterninitiative. Die Gemeinde sei durch das Schulgesetz gar nicht berechtigt, die Realschule neben der geplanten Sekundarschule fortzuführen. Die Elterninitiative wende sich mit ihrem Begehren aber nicht gegen die Einrichtung einer Sekundarschule. „Auch diese Begründung ist fragwürdig“, meint Mehr Demokratie-Geschäftsführer Slonka. In der Vergangenheit habe es in NRW eine Reihe ähnlich formulierter Bürgerbegehren gegeben, von denen nur eine Initiative in Nideggen mit gleichlautender Begründung vom Rat gestoppt worden sei. „In Monheim konnten die Wähler im vergangenen Jahr aber über die Zukunft einer Realschule abstimmen. Die Fragestellung dort entsprach sinngemäß der des Bürgerbegehrens in Nümbrecht“, so Slonka.
Die Nümbrechter Elterninitiative wehrt sich dagegen, dass die aus ihrer Sicht sehr gut funktionierende Realschule zugunsten einer Sekundarschule aufgegeben wird. Die Realschule sei eine stark frequentierte Einrichtung mit ausgezeichnetem Ruf. Auf der Grundlage der seit Jahren stabilen Anmeldezahlen sei der Bestand dieser Schule langfristig gesichert. 1.527 Nümbrechter hatten das Bürgerbegehren für den Erhalt der Schule unterschrieben.
Mehr Informationen: Bürgerbegehren für Erhalt der Sophie-Scholl-Realschule
http://www.nrw.mehr-demokratie.de/nuembrecht.html
Text: Thorsten Sterk