Ist meine Wohnungsmiete angemessen? Worauf stützen sich Mieter und Vermieter bei Mietstreitigkeiten?
Oberbergischer Kreis. Angaben zur Angemessenheit einer Wohnungsmiete werden ständig benötigt. Im Oberbergischen Kreis haben der Haus & Grundbesitzerverein und der Mieterverein deshalb erstmals 1992 eine Übersicht über die üblichen Wohnungsmieten erstellt – differenziert nach Größe, Lage und Baujahr.
Seit 1995 wurde dieser alle zwei Jahre fortgeschrieben. Hierfür haben sich jeweils die Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter, unterstützt durch die Rheinische Immobilienbörse, geeinigt und diese Übersicht als markttypischen und angemessenen Mietspiegel beschlossen. Nicht nur die Mietparteien, sondern auch Investoren, Makler, Sachverständige, Banken, Versicherungen und letztendlich Behörden benötigen aber aktuelle und belastbare Aussagen zur Miethöhe.
Nachdem sich in den letzten zehn Jahren kaum noch Entwicklungen und Veränderungen zeigten, stellen sich jedoch heute und zunehmend in den nächsten Jahren neue Anforderungen.
Um den bestehenden Unsicherheiten frühzeitig zu begegnen, haben sich die Verbände, der Mieterverein Oberbergund die Eigentümerschutzgemeinschaften von Haus & Grund mit der Rheinischen Immobilienbörse und demGutachterausschuss für Grundstückswerte in einer Gemeinschaftsaktion entschlossen, eine öffentliche Umfrage zur Erstellung eines neuen Mietspiegels für den Oberbergischen Kreis zu starten. Nach einer Vorbereitungsphase von rd. einem halben Jahr soll diese Aufgabe nun angegangen werden.
Von Oktober bis Dezember können Mieter und Vermieter in anonymisierter Form per Internet ihre Wohnungs- und Mietdaten eingeben, welche anschließend als Grundlage für eine kreisweite Auswertung genutzt werden. Die Mitwirkung an dieser Erhebung ist freiwillig und dient der Schaffung einer repräsentativen Datengrundlage. Nach Namen und Adresse wird nicht gefragt. Zum Ausfüllen des Fragebogens benötigt man nur wenige Minuten.
Das Ziel ist ein aktueller und allgemein anerkannter Mietspiegel, der die in Oberberg vorhandenen Preisunterschiede in übersichtlicher Form wiedergibt. Es soll z.B. gezeigt werden, ob die Mieten
- steigen oder fallen
- im Nord- und Südkreis unterschiedlich sind
- z.B. in der Kreisstadt, in Wiehl oder Engelskirchen höher sind
- bei kleineren Wohnungen für Alleinstehende anders sind
- von den Energiekosten / Nebenkosten abhängig sind
Anfang 2013 sollen die Ergebnisse vorliegen.
Voraussetzung dafür ist jedoch eine rege Teilnahme der Bevölkerung. Um eine möglichst breite Masse der Mieter und Vermieter zu erreichen, wurden über die Verbände Fragebögen verteilt und Flyer bei den Gemeinden, kreiseigenen Behörden, Banken und Sparkassen ausgelegt. Die Bereitschaft dieser Behörden und Institutionen, bei diesem Projekt mitzumachen, war ausgesprochen groß.
In den folgenden Wochen steht neben den beteiligten Verbänden im Besonderen die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für Fragen zur Verfügung, unter Telefon 02261 88-6236 (Andreas Nefzger)
Quellennachweis: Oberbergischer Kreis
v.l.n.r.: Martin Honig, Vorsitzender Haus & Grund Kreis Oberberg e.V.; Thomas Hilgers, Rechtsberater Mieterverein Oberberg e.V.; Ellen Lindner, Geschäftsführung Rheinische Immobilienbörse e.V.; Volker Gülicher, Vorsitzender Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Oberbergischen Kreis (Foto:OBK)