Trinkwasserversorgungsleitung in der Straße Bachwiese im Ortskern von Lindlar wird erneuert
Lindlar – Das Gemeindewerk Wasser und Abwasser Lindlar beabsichtigt, die bestehende öffentliche Trinkwasserversorgungsleitung in der Straße Bachwiese aus technischen Gründen zu erneuern. Die Anbindungspunkte dieses neuen Leitungsabschnittes befinden sich in der Einmündung der Ludwig-Jahn-Straße und in der Einmündung der Kölner Straße.
Die Bauarbeiten werden am Mittwoch, dem 27. Juli beginnen und ca. 17 Arbeitstage, in Abhängigkeit der Witterung, andauern. Aufgrund der örtlichen und beengten Gegebenheiten können die Tiefbauarbeiten und die Verlegung der Trinkwasserleitung sowie die Anbindung der einzelnen Hausanschlüsse nur im Rahmen einer Vollsperrung der Straße Bachwiese erfolgen. Für die Dauer der Baustelle sind daher die Grundstücke nicht mit dem Pkw zu erreichen bzw. die Straße Bachwiese nicht befahrbar. Verkehrsregelnde und verkehrslenkende Maßnahmen werden örtlich ausgeschildert.
Aus bau- und verkehrstechnischen Gründen ist es notwendig, die Tiefbauarbeiten zur Querung der L 299 Dr.-Meinerzhagen-Straße in der Nacht vom 10.08.2016 auf den 11.08.2016 und voraussichtlich in der Nacht vom 11.08.2016 auf den 12.08.2016 auszuführen. Die erforderlichen Arbeiten werden jeweils zwischen ca. 20:00 Uhr abends und etwa 06:00 Uhr morgens des Folgetages ausgeführt. Entsprechende Genehmigungen für die verkehrsregelnden und verkehrslenkenden Maßnahmen sowie für die Nachtarbeiten liegen von den hierfür zuständigen Behörden vor.
Auf Grund dieser notwendigen Arbeiten kann es leider in den genannten Nachtstunden zu Lärm- oder Geräuschbeeinträchtigungen aus dem Baustellenbereich kommen. Das Gemeindewerk Wasser und Abwasser Lindlar und die bauausführende Firma sind bemüht, die Unannehmlichkeiten und Beeinträchtigungen, die mit der Baustelle verbunden sind, so gering als möglich zu halten und bitten für die notwendigen Arbeiten um das Verständnis von Anliegern und Verkehrsteilnehmern.
Die von den Bauarbeiten direkt betroffenen Anwohner wurden von der Gemeindeverwaltung mit einem separaten Schreiben über die geplanten Maßnahmen informiert.