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Grüne fordern: Zerstörungen im Naturschutzgebiet müssen geahndet werden

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Engelskirchen – Spaziergänger haben den Oberbergischen Kreis, den NABU und die Grünen über umfangreiche Zerstörungen im Naturschutzgebiet Kastor informiert. Friedrich Meyer, sachkundiger Einwohner für den NABU im Engelskirchener Planungs- und Umweltausschuss, sah sich die Verwüstungen vor Ort an: „So einen Umweltfrevel in einem Naturschutzgebiet habe ich für unmöglich gehalten.“ Das Naturschutzgebiet, das dem Stift Ehreshoven gehört, dient, wie es auf einem Informationschild des Oberbergischen Kreises am Eingang heißt „der Erhaltung und Entwicklung der Lebensgemeinschaften von Pflanzen und Tieren sowie ihrer Lebensräume. Es wurde auf Grund der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Schutzgebiet ausgewiesen.

Zu den Besonderheiten in diesem Naturschutzgebiet gehören:
• extremer Lebensraum auf einer Halde eines ehemaligen Blei- und Zinkbergwerkes
• spärliche, steppenähnliche Vegetation mit wärmeliebenden Tierarten wie Heuschrecken und seltene Käfer
• Kleingewässer als Lebensraum für Libellen und andere Insekten“

Dieser Lebensraum wurde durch zwei Filmproduktionen in den letzten beiden Wochen massiv zerstört und verändert. Ein Gewässer wurde mit Hilfe von eingeschüttetem Kompost in ein „Moor“ verwandelt. Mit einem Bagger wurde Erdreich für eine Grube ausgehoben und Teile des Aushubs in die Vegetation geschüttet. Große Teile der Vegetation sind nicht mehr vorhanden. In den gesamten Teich wurden Hölzer gesteckt um abgestorbene Bäume zu simulieren. Für eine zweite RTL – Produktion („Alarm für Cobra 11“) in der letzten Woche wurde ein Minenfeld mit Warnschildern und Absperrbändern simuliert und eine Sprengung in der Nähe eines Eisvogelnestes an der Agger durchgeführt. Während der Produktionen parkten sowohl die Produktionsfahrzeuge, Militärfahrzeuge wie auch die Privatwagen im Naturschutzgelände. Ein PKW verursachte dabei einen Ölunfall.

Spaziergängern, die sich nach der Rechtmäßigkeit und dem Verstoß gegen die vom Kreis benannten Verbote auf dem Schild erkundigten, wurde von Mitarbeitern beschieden, dass eine Genehmigung vorläge und „alles in trockenen Tüchern“ sei. Es wird vom Kreis zu klären sein, wie es zu den Zerstörungen kommen konnte. Der Oberbergische Kreis, der dafür zuständig ist, hat keine Erlaubnis erteilt und würde sie auch niemals erteilen. Welche Rolle das Stift Ehreshoven gespielt hat, muss der Kreis aufklären. Klar ist, dass das Stift keine Erlaubnis im Rahmen des Naturschutzgesetzes erteilen kann. Wenn es um Geld geht, hat das Stift offensichtlich Schwierigkeiten mit der Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen. Dies zeigte sich zuletzt bei der jahrelang illegal betriebenen Offroad – Anlage, die vom Kreis stillgelegt worden war und vor kurzem von einer dem Kurator des Stifts wohl gesonnenen Mehrheit im Engelskirchener Rat durch ein Bauleitverfahren nachträglich legalisiert wurde. Eine Legalisierung der Naturzerstörung ist in der Grube Kastor nicht möglich. Stattdessen wird es ein Strafgesetzverfahren gemäß § 329 Strafgesetzbuch „Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete“ gegen die Übeltäter und ihre Hintermänner geben.

Quelle: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Oberberg
Quelle: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Oberberg

Im § 329 des StGB heißt es: „Wer entgegen einer zum Schutz eines Naturschutzgebietes erlassenen Rechtsvorschrift … Abgrabungen oder Aufschüttungen vornimmt, Gewässer schafft, verändert oder beseitigt, … und dadurch den jeweiligen Schutzzweck nicht unerheblich beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Umgehend muss der Kreis die Verursacher verpflichten, die Schäden zu beseitigen, soweit dies überhaupt noch möglich ist. Die grüne Kreistagsfraktion wird den Skandal in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherfragen am 1. 9. 2016 zur Sprache bringen.

Autor: Helmut Schäfer

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