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Gebührenpflicht bei Regelkontrollen in Lebensmittel-Betrieben

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Oberbergischer Kreis – Für Kontrollen von bis zu 60 Minuten Zeitumfang vor Ort werden 77 Euro fällig, längere Kontrollen werden nach Zeitaufwand berechnet. Regelkontrollen in Lebensmittel-Betrieben sind jetzt gebührenpflichtig. Darauf weist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises hin. Lebensmittelverarbeitende Betriebe wie Bäckereien und Metzgereien, Restaurants, Imbissbetriebe, Eisdielen und Supermärkte werden regelmäßig von Tierärzten und Lebensmittelkontrolleuren des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes kontrolliert.

Dabei ist der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Schutz vor Irreführung und Täuschung des Verbrauchers das vorrangige Ziel. Werden die Lebensmittel nicht hygienisch behandelt oder sind die Produkte gesundheitsgefährdend, verdorben oder im Wert gemindert, trifft das Lebensmittelüberwachungsamt die erforderlichen Maßnahmen, die den Schutz des Verbrauchers sicherstellen.

Nicht nur Nachkontrollen sondern auch planmäßige Kontrollen sind ab jetzt gebührenpflichtig
Wie der für den Verbraucherschutz zuständige Dezernent Dr. Christian Dickschen mitteilte, wurden bislang nur für Nachkontrollen Gebühren erhoben, also in den Fällen, in denen die Betriebe den zusätzlichen Aufwand durch Mängel selbst verursacht haben. Durch die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW müssen nun ab Mitte Mai auch für Plankontrollen Gebühren erhoben werden. Für Kontrollen von bis zu 60 Minuten Zeitumfang vor Ort werden 77 Euro fällig, längere Kontrollen werden nach Zeitaufwand berechnet.

Bei der Lebensmittelüberwachung prüfen die Kontrolleure beispielsweise ob Waren ordnungsgemäß gekühlt werden. (Foto: OBK)
Bei der Lebensmittelüberwachung prüfen die Kontrolleure beispielsweise ob Waren ordnungsgemäß gekühlt werden. (Foto: OBK)

Diese Gebühren fallen bei jeder risikoorientierten Plankontrolle an. Aber: „Die Unternehmen können den Prüf-Rhythmus beeinflussen. Sie können ihn zu ihren Gunsten verbessern, indem sie beispielsweise eine gute Dokumentation und hohe Hygiene-Standards nachweisen“, erklärt Dr. Stefan Kohler, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des oberbergischen Kreises. Gemäß eines landesweit gültigen Kriterienkatalogs wird nach jeder Betriebskontrolle eine Risikobewertung vorgenommen, anhand derer die Häufigkeit der künftigen Kontrollen festgelegt wird. Diese kann einem Prüf-Rhythmus von mehreren Kontrollen pro Jahr bis zu einer Kontrolle aller zwei Jahre entsprechen. „Das Ziel ist, Betriebe mit hohem Risiko häufiger und sichere, gute Betriebe entsprechend seltener zu kontrollieren“, sagt Dr. Stefan Kohler. Die Lebensmittelüberwacher des Oberbergischen Kreises führen jedes Jahr über 2000 Betriebskontrollen durch und nehmen über 1500 Lebensmittelproben.

Letztes Jahr wurden bei etwa 20% der Kontrollen Mängel aufgedeckt. Bei den meisten Verstößen handelt es sich um kleinere hygienische Mängel und um Kennzeichnungsverstöße auf den Produkten. In 88 Fällen mussten die Verantwortlichen ein Buß- oder Verwarnungsgeld bezahlen. Gesundheitlich schwerwiegende Mängel sind zum Glück selten, nur in 3 Fällen mussten letztes Jahr Betriebe wegen gravierender Missstände geschlossen werden.

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