Mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz stellt der Bund in den Jahren 2016 bis 2018 insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung, um in finanzschwachen Kommunen Investitionen zu fördern. Der Bundestag verlängert die Laufzeit des Gesetzes jetzt um zwei Jahre bis 2020, damit alle Mittel abgerufen werden können. Dies teilt der oberbergische Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Flosbach (CDU) mit.
Länder und Kommunen hatten es angesichts der aktuellen Herausforderungen der Flüchtlingskrise als schwierig angesehen, den Zeitrahmen des Gesetzes einzuhalten. Das Gesetz muss durch die Bundesländer umgesetzt werden. Sie definieren, welche Kommunen als finanzschwach gelten und für welche Nutzungszwecke das Geld von den Kommunen eingesetzt werden darf.
Flosbach: „Wichtig ist, dass die Länder diese Mittel nun abrufen und an die Kommunen verteilen. Auch der Oberbergische Kreis kann wichtige Projekte mit diesen Geldern verwirklichen. Die drei unionsgeführten Länder Bayern, Saarland und Sachen haben schon heute alle zur Verfügung stehenden Bundesmittel durch Projektzusagen in den Kommunen gebunden. Nordrhein-Westfalen hingegen hat erst gut ein Drittel der ihm zustehenden Finanzhilfen abgerufen.“
Quelle: K.-P. Flosbach, MdB