Oberbergischer Kreis – Mit verfassungsändernder Mehrheit hat der Landtag in Düsseldorf nunmehr die Einführung einer 2,5 % – Sperrklausel bei Kommunalwahlen beschlossen. Diese soll eine Zersplitterung der Kommunalparlamente verhindern und deren Arbeitsfähigkeit sichern.
Die FDP ist zwar aufgrund der bisherigen Wahlergebnisse in Oberberg und NRW von dieser Klausel nicht selbst bedroht, lehnt diese dennoch aus demokratischen Gesichtspunkten ab. In Oberberg wäre davon nur der Kreistag betroffen, da man mit 2,5 % der Stimmen auch künftig nur über ein Direktmandat in den Rat einziehen kann. Im Kreistag wären aktuell die Einzelvertreter der FWO/DU, Pro NRW und der Piraten unterhalb der Sperrklausel.
„Man mag ja den einen oder anderen politisch kritisch sehen, aber niemand kann ernsthaft behaupten, dass die Arbeitsfähigkeit des Kreistages durch die Präsenz dieser Einzelvertreter gelitten habe. Zwei haben sich zudem direkt nach den Wahlen den bestehenden Fraktionen der FDP und der Linken angeschlossen und auch die Mehrheitsverhältnisse wurden dadurch nicht entscheidend berührt“, so FDP/FWO/DU- Kreistagsfraktionsvorsitzender Reinhold Müller.
Eine Sperrklausel ist aber nach der bisherigen Rechtsprechung nur dann denkbar, wenn die Arbeitsfähigkeit der Räte und Kreistage nachhaltig betroffen ist. Dabei geht der Blick auf alle 396 NRW- Kommunen und die Kreise und nicht nur auf die immer wieder zitierten Stadträte in Dortmund und Duisburg. Zudem zeigen die Beispiele aus Bayern und Baden – Württemberg, wo es seit 1946 keine Sperrklausel gibt, dass dort die Kommunalpolitik erfolgreich funktioniert. „Wir brauchen in Oberberg zur Stärkung des Kreistages keine Sperrklausel, sondern wie in Bayern und Baden- Württemberg eine ausreichende Finanzierung der kommunalen Aufgaben durch das Land“, so Müller weiter. Bleibt zu hoffen, dass der Verfassungsgerichtshof NRW auch diesmal die Versuche des Gesetzgebers wieder scheitern lässt.