Die Digitalisierung macht’s möglich: Homeoffice-Tage gehören heute immer öfter zum beruflichen Alltag. Doch die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit endet nicht an der Unternehmenstür. Auch am Heimarbeitsplatz muss die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingehalten werden. „Wie werden die Daten vor fremden Blicken geschützt, wo werden die Daten gespeichert und wie lange aufbewahrt – das sind nur einige Punkte, die jetzt lückenlos dokumentiert werden müssen“, weiß Petra Timm, Sprecherin des Personaldienstleisters Randstad.
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Wichtig ist deshalb, den Heimarbeitsplatz nach den aktuellen Vorgaben einzurichten. Unterstützung bietet der betriebliche Datenschutzbeauftragte. Grundsätzlich empfiehlt es sich, für die Arbeit im Homeoffice nur dienstliche Endgeräte zu benutzen. Auf diese Weise werden Vorgaben etwa zu regelmäßigen Updates oder zur Einrichtung eines Virenschutzes eingehalten. Auch über eine Festplattenverschlüsselung bei mobilen Endgeräten sollte nachgedacht werden. Dadurch bleiben die Daten bei Verlust des Geräts vor dem Zugriff Unbefugter geschützt. Zudem ist es ratsam, ausschließlich die Systeme des Unternehmens, zum Beispiel den beruflichen E-Mail-Account, zu nutzen und keine lokale Speicherung vorzunehmen. Optimal für den äußeren Rahmen ist ein separates, abschließbares Arbeitszimmer, in dem es einen abschließbaren Schrank gibt. Das ist der richtige Aufbewahrungsort für sensible Unterlagen.
Wird auf diese und weitere Punkte bei der Gestaltung des Heimarbeitsplatzes eingegangen, dann bestehen aus datenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer können von dem Modell auch weiterhin profitieren.
Quelle: TextNetz
Dieser Artikel Datenschutz im Homeoffice – richtig eingestellt stammt vom ARKM-Wirtschaftsmagazin: Mittelstand-Nachrichten.