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Das Arbeitsrecht

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Das deutsche Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit den Rechtbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern beschäftigt. Das Arbeitsrecht ist durch eine Reihe von Gesetzen geregelt. Deshalb ist das Arbeitsrecht sehr facettenreich und es müssen wichtige und schwierige Rechtsfragen geklärt werden. Um diese zu klären, kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sehr hilfreich sein. Im Folgenden werden zum Thema Arbeitsrecht ein paar Beispiele dargestellt. Werden genauere Informationen dazu benötigt, können Sie die Informationen hier weiterlesen.

Das Beispiel Abfindung

Eine Abfindung ist eine einmalige und außerordentliche Zahlung des Arbeitsgebers an den Arbeitnehmer. Sie wird als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes geleistet. Doch nicht jedem steht eine Abfindung zu, denn es gibt Ausnahmen. Vertragliche Vereinbarungen, Sozialpläne oder tarifliche Bestimmungen können die Zahlung einer Abfindung verhindern. Bei den Abfindungen, die für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden, handelt es sich nicht um Arbeitsentgelt. Deshalb sind auch keine Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten. Steuerfrei sind die Abfindungen dennoch nicht. Sie werden nach dem ermäßigten Steuersatz begünstigt.

Eine Abfindung wird häufig im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Prozess zugesprochen. Voraussetzung dafür ist, dass die Kündigung unwirksam ist und eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses als unzumutbar erscheint. Nicht selten sind Abfindungen das Ergebnis von Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Vereinbarungen wie die Form eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrages sind, nach bereits erklärter Kündigung des Arbeitsverhältnisses, denkbar. Dennoch sollten sich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber frühzeitig den Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht einholen, um die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten zu prüfen.

Das Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis ist eine vom Arbeitgeber erstellte Urkunde über ein Dienstverhältnis. Das Arbeitszeugnis kann eine Empfehlung sein. Es ist jedoch kein persönlich gehaltenes Empfehlungsschreiben.

Unabhängig von der Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis auszustellen. Neben der Schweiz ist Deutschland das einzige Land in Europa, in dem es den gesetzlichen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gibt. Erfüllt der Arbeitgeber lediglich die Mindestanforderungen in Bezug auf den Inhalt, spricht man von einem einfachen Zeugnis. Dieses Zeugnis benennt lediglich die Art und Dauer der Beschäftigung. Die Ausstellung eines qualifizierten Zeugnisses muss ausdrücklich verlangt werden. In einem qualifizieren Arbeitszeugnis, bewertet der Arbeitgeber zusätzlich die Arbeitsleistung einschließlich der Qualifikationen.

Außerdem wird das dienstliche Verhalten des Arbeitnehmers beurteilt, wenn er das Unternehmen verlässt. Für eine Bewerbung bzw. in den Bewerbungsunterlagen sollte in der Regel ein qualifiziertes Zeugnis von Arbeitsleistungen vorhanden sein. Für die Bescheinigung einer Beschäftigung durch eine Behörde reicht aber auch das einfache Zeugnis aus.

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