Engelskirchen – Blinde und sehbehinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen können ihren Stimmzettel bei der Europawahl am 25. Mai eigenständig ausfüllen. Möglich wird dies durcheine Stimmzettelschablone und eine abgetrennte Ecke am oberen rechten Rand des Stimmzettels.
In Nordrhein-Westfalen gibt es etwa 145.000 Blinde und sehbehinderte Menschen. Bevor es Stimmzettelschablonen gab, waren sie auf Unterstützung angewiesen. Landeswahlleiterin Helga Block: „Ich begrüße es sehr, dass blinde und sehbehinderte Personen so ihre Stimme bei der Europawahl direkt ohne fremde Hilfe abgeben können.“ Die betroffenen Wählerinnen und Wähler sollten die Stimmzettelschablonen möglichst bald anfordern, damit sie noch rechtzeitig bis zur Europawahl geliefert werden.
Die Schablone hat die Form einer Mappe, in die der Stimmzettel eingelegt wird. Sie ist aus weißem Karton und wegen der Länge des Stimmzettels etwa 78,5 Zentimeter lang. Durch die runden Öffnungen über den zu markierenden Kreisen können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ihr Kreuz machen. Zu jeder Schablone gehört eine CD mit einer Anleitung und dem gesamten Text des Stimmzettels.
Jeder nordrhein-westfälische Stimmzettel hat oben rechts ein ertastbares Merkmal in Form einer abgetrennten Ecke, damit die Nutzer von Schablonen ihren Stimmzettel richtig einlegen können. Die Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen (BSV NRW) stellt die Schablonen her und übernimmt die Verteilung. Die Kosten werden vom Bund erstattet. So können die Schablonen kostenlos an die betroffenen Wahlberechtigten abgegeben werden.
Wer mit einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann sie telefonisch über folgenden Telefonnummern anfordern:
- bundesweite Hotline unter 01805-666 456 (0,14 €/Min aus dem deutschen Festnetz)
- oder bei den Landesgeschäftsstellen der BSV NRW
- in Meerbusch unter 02159-96550 für den Bereich Rheinland
- in Dortmund unter 0231-5575900 für den Bereich Westfalen
- in Detmold unter 05231-63000 für den Bereich Lippe
Mitglieder der Blinden- und Sehbehindertenverbände erhalten die Stimmzettelschablonen durch den BSV NRW automatisch. Der Versand hat bereits begonnen. In einigen Kreisen und Gemeinden des Landes besteht zudem die Möglichkeit, mithilfe von Stimmzettelschablonen auch an den Kommunalwahlen am 25. Mai teilzunehmen. Auskünfte hierzu erteilen die kommunalen Wahlämter.
Aktuelle und umfangreiche Informationen zur Europawahl und zu den Kommunalwahlen 2014 in Nordrhein-Westfalen finden Sie unter www.mik.nrw.de.