Oberbergischer Kreis – Kliniken im Oberbergischen Kreis verständigen sich auf ein grundsätzliches Besuchsverbot in allen Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen.
In einem Gespräch des Landrates mit den Geschäftsführern und den Ärztlichen Direktoren der Kliniken im Oberbergischen Kreis haben sich die Beteiligten am Freitag (13.03.2020) darauf verständigt, die Besuchsmöglichkeiten in den Kliniken drastisch einzuschränken. Es gilt ein grundsätzliches Besuchsverbot der Kliniken und der dort behandelten Patientinnen und Patienten.
„Die Maßnahme steht nach Auffassung aller Teilnehmer des Gesprächs im Notfallzentrum des Kreises im ureigenen Interesse der Patientinnen und Patienten selbst, die im Falle einer Übertragung des Coronavirus aufgrund der jeweiligen Vorerkrankungen maximal gefährdet sind“, so Landrat Jochen Hagt, der zu dem Abstimmungsgespräch eingeladen hatte.
Besonderen Sachverhalten werden die Kliniken nach Absprache mit den engsten Verwandten Rechnung tragen. Insofern ist jedoch eine individuelle Absprache mit den Kliniken erforderlich.
Quelle: OBK