Landrat Jochen Hagt hatte eindringlich auf die drohende Gefahr der vorläufigen Haushaltsführung mit allen Nachteilen und Schäden für die Stadt hingewiesen
Oberbergischer Kreis. Erleichtert zeigte sich Landrat Hagt darüber, dass der Rat der Stadt Waldbröl doch noch eigenverantwortlich in letzter Minute notwendige Beschlüsse zur Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes gefasst habe, das Aussicht auf eine Genehmigung habe. Damit sei die drohende Gefahr einer vorläufigen Haushaltsführung mit erheblichen Nachteilen und Schäden für die Stadt Waldbröl abgewendet worden. Nachdem der Bürgermeister die Beschlüsse des Rates zur Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes beanstandet hatte, der Rat dieser Beanstandung jedoch nicht gefolgt war, hatte der Landrat Anfang vergangener Woche noch einmal mit einer eindringlichen Verfügung an Bürgermeister und Rat der Stadt Waldbröl auf die drohende Gefahr der vorläufigen Haushaltsführung mit allen Nachteilen und Schäden für die Stadt hingewiesen und dringend appelliert, dass die für eine Genehmigung erforderlichen Beschlüsse noch vor dem 30.06.2018 gefasst werden müssten.
Auch von Seiten der Bezirksregierung Köln war in einem Gespräch mit dem Bürgermeister deutlich auf erhebliche Nachteile bei der Förderung der Stadtentwicklung hingewiesen worden, sollte es zu einer vorläufigen Haushaltsführung kommen.
Der Landrat brachte zum Ausdruck, dass er froh sei, dass der Rat den eindringlichen Hinweisen gefolgt sei und die Stadt nun wieder handlungsfähig werde, um ihre Entwicklung weiter zu gestalten.
Im Hinblick auf die Vorwürfe des Waldbröler SPD-Fraktionsvorsitzenden Bernd Kronenberg in
der Presse, ein Gespräch mit dem Fraktionszusammenschluss sei immer abgelehnt worden, machte Landrat Hagt deutlich, dass dies so nicht zutreffe. Es habe ein eingehendes Gespräch am 27.02.2018 gegeben, bei dem alle Fraktionen vertreten waren. In diesem Gespräch habe er jedoch deutlich machen müssen, dass die Auflagen in der Verfügung zum Haushaltssicherungskonzept 2017 im Hinblick auf die äußerst schwierige Haushaltssituation der Stadt einzuhalten wären. Wie das Haushaltssicherungskonzept diesbezüglich gestaltet werde, also welche Maßnahmen ergriffen würden, liege immer in der Gestaltungsfreiheit, aber auch in der klaren Verantwortung des Rates.
Es sei deutlich gemacht worden, dass Vorschläge von Seiten der Faktionen begrüßt würden,
diese aber in das Haushaltsberatungsverfahren der Stadt eingebracht werden müssten. Durch den Bürgermeister sei dann im Rahmen des Haushaltsverfahrens zu prüfen, ob die Vorschläge geeignet und auskömmlich seien. Allerdings habe Herr Kronenberg drei Monate gebraucht, um Vorschläge offiziell beim Bürgermeister einzureichen.
Im Übrigen sei es nicht im Sinne dieses Verfahrens, dass die Kommunalaufsicht auf die eigenverantwortlichen Beratungen Einfluss nehme. Die Kommunalaufsicht sei dem Neutralitätsgebot unterstellt und das beachte sie. Insofern sei auch kein weiteres Gespräch
in Aussicht gestellt worden. Das sei Bernd Kronenberg so auch nach dem Gespräch auf
Anfrage mitgeteilt worden. Die Kommunalaufsicht sei grundsätzlich nur Ansprechpartner des Bürgermeisters als gesetzlicher Vertreter der Stadt. Sie übe deshalb auch keine Beraterfunktion für Ratsfraktionen aus. Dies gelte in gleicher Weise für den von Kronenberg erhobenen Vorwurf, hinter der Entscheidung stehe eine „CDU-Strategie“. Auch hier gelte uneingeschränkt das Neutralitätsgebot der Kommunalaufsicht. Für Vorwürfe dieser Art gebe es an dieser Stelle keinen Anlass.
Quelle: obk