Ein Arbeitsunfall passiert schnell und beinhaltet immer die Klärung der Verantwortlichkeit. Um Mitarbeiter und Beschäftigte zu schützen, kommt dem Arbeitsschutz durch eine Unterweisung eine ganz besondere Rolle zu. Arbeitsschutzbelehrungen und Sicherheitsunterweisungen dienen der Belehrung der Mitarbeiter über mögliche Probleme, Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen. Das Ziel einer Unterweisung ist es, alle Betroffenen so weit in Kenntnis zu setzen, das im Falle eines Falles alle mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen reagieren können. Das muss nicht immer nur bei naheliegenden Gefahren wie etwa beim Umgang mit Maschinen, Chemikalien oder Notfallverhaltensregeln passieren, sondern kann beispielsweise auch über die Gefahren bei Bildschirmarbeit informieren.
Sicherheitsgerechtes Verhalten am Arbeitsplatz
Foto: ulrichw / pixabay.com
Sicherheitsunterweisungen sind ein sehr wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit. Prinzipiell unterscheidet man zwischen “Allgemeiner Unterweisung” und “Arbeitsplatzbezogener Unterweisung”. Die arbeitsplatzbezogene Unterweisung bezieht sich entweder auf Tätigkeiten, Personen Hilfsmittel oder Orte. Hier bekommen die jeweiligen Mitarbeiter individuell auf die jeweilige Arbeitssituation zugeschnittene Informationen, beispielsweise zum Thema Bildschirmarbeitsplätze. Eine Unterweisung ist letzten Endes eine Anweisung des Arbeitgebers für ein sicherheitsgerechtes Verhalten am Arbeitsplatz. Sie beinhaltet mögliche Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln sowie Präventivmaßnahmen. Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, seine Beschäftigten in regelmäßigen Abständen über Gefahren und Gesundheit am Arbeitsplatz zu unterweisen. Beispiele für Unterweisungsthemen sind:
Unterweisung Absturzgefahr
Unterweisung Anschlagen von Lasten
Unterweisung Arbeiten am Bau
Unterweisung Bildschirmarbeitsplatz
Unterweisung elektrische Geräte
Unterweisung Gehörschutz
Unterweisung Hygiene
Unterweisung Leitern
Unterweisung Stapelfahrer
Unterweisung Verhalten im Brandfall
Weiterführende Informationen zu diesem und verwandten Themen findet man auf Unterweisung Plus – einem Portal mit dessen Hilfe sich verantwortliche Mitarbeiter eines Betriebs auf ihre nächste Unterweisung vorbereiten können.
Beispiel Bildschirmarbeit: Technische Maßnahmen
Die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sollte oberste Priorität haben. Der Großteil der Menschen arbeitet heute an einem Bildschirmarbeitsplatz. Um hier auch dauerhaft gesund und sicher arbeiten zu können, muss der Arbeitsplatz gewisse Standards erfüllen. Das Arbeiten an einem Bildschirm beansprucht insbesondere den Rücken und die Augen. Um mögliche negative Folgen zu vermeiden, müssen technische Maßnahmen getroffen werden:
Arbeitsplätze müssen ergonomisch und nach neustem Stand der Technik geplant und eingerichtet werden.
Beim Kauf der technischen Geräte muss auf geltende Prüfzeichen (GS, TÜV, BIS GLEICH-Prüfzeichen) geachtet werden.
Möbel und Arbeitsgeräte sollten möglichst matte, helle Oberflächen besitzen.
Es muss ausreichend Bewegungsraum am Arbeitsplatz vorhanden sein.
Die Höhe des Arbeitstisches muss an den Mitarbeiter anpassbar sein.
Die Höhe des Bürostuhls muss an den Mitarbeiter anpassbar sein.
Der Bildschirm sollte möglichst strahlungsarm sein und frontal vor dem Nutzer stehen.
Eingabegeräte wie Tastatur und Maus sollten sich dem Nutzer ergonomisch anpassen.
Es sollte eine regelmäßige Untersuchung der Augen stattfinden.
Diese Maßnahmen können je nach Betrieb und unternehmen … weiterlesen »